Marktkommunikation: "Keine unterschiedlichen Prozesswelten für jede Sparte!"

Das Verfahren zur Anpassung der elektronischen Marktkommunikation laufe in Gefahr, dass Strom und Gas hier auseinanderdriften, beklagt Aktif. Der IT-Dienstleister setzt sich für größtmögliche Stringenz über alle Sparten hinweg ein.

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Donnerstag, 9. August 2018

„Es sollte unbedingt vermieden werden, für jede Sparte eine eigene Welt der Prozessabwicklung zu schaffen. Strom und Gas dürfen nicht weiter auseinanderdriften“, sagt Lars Ehrler, Leiter Produktentwicklung der Aktif-Unternehmensgruppe. Die derzeitige Änderung der Marktkommunikation in der Sparte Strom sollte daher nicht losgelöst von den Prozessen im Gas-Bereich betrachtet werden.

Auch wenn intelligente Messsysteme im Rahmen der Gasversorgung (noch) keine Rolle spielen, sei es absolut erstrebenswert, an Synergien der Prozessabwicklung festzuhalten. Zumal es seitens der Wohnungswirtschaft bereits klare Tendenzen zum Mehrsparten-Metering gebe, so Ehrler.

Hintergrund

Aktuell läuft seitens der Bundesnetzagentur das Festlegungsverfahren zur weiteren Anpassung der elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (Marktkommunikation 2020). Die novellierten Vorgaben (GPKE, MPES, WiM, MaBiS) für den Bereich Strom sollen zum 1. Dezember 2019 in Kraft treten. Konsultationsbeiträge waren bis zum 20. Juli 2018 möglich.

Mannigfaltige Nachteile

Nach Ansicht von Aktif hätte ein prozessuales Auseinanderfallen der Lieferantenwechselprozesse in gleich mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen – insbesondere für integrierte Versorger. Zum einen müssten eine Vielzahl von Prüfprozessen künftig hinsichtlich des Mediums unterschieden werden.

Gleichzeitig gebe es etliche neu definierte Prozesse im Strom, die für Gas nicht verfügbar sind – obwohl sinnvoll. Im Gegenzug entfallen beim Strom Bereiche wie Zuordnungslisten, die im Gas weiterhin Bestand haben.

Mehraufwand durch getrennte Behandlung

Auch im Rahmen der Fristenüberwachung, die künftig ebenfalls nach Medium unterscheiden soll, sieht Aktif deutlichen Mehraufwand, für den keine Notwendigkeit erkennbar sei.

Es stelle sich die Frage, warum nicht auch die Gaslieferstelle verkürzten Fristen unterliegen könne. Dies würde den Lieferantenwechsel Gas zusätzlich erleichtern und den Wechselprozess im Markt fördern.

"Gas-Bereich nicht vollständig außen vor lassen"

Dem Kunden müsse außerdem erstmal vermittelt werden, warum sie im Strom den Lieferanten in wenigen Tagen wechseln können, im Gas die Rückmeldung aber einen Monat dauert und das Vorhaben unter Umständen scheitert. "Aus Lieferantensicht wäre ein paralleles Vorgehen für beide Medien wünschenswert", unterstreicht Ehrler.

„Natürlich müssen die im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verankerten Neuregelungen ihren Eingang in die weiteren, davon tangierten Vorgaben finden. Aber es kann nicht zielführend sein, den Gas-Bereich vollständig außen vor zu lassen. Es ist aus unserer Sicht nicht erstrebenswert, mehrere Prozesswelten zu schaffen.“, kritisiert Ehrler.

Größtmögliche Stringenz als Ziel

Mit den neuen Anpassungen gebe es künftig nicht nur spezifische Prozesse und Fristen für die moderne und die traditionelle Zählerwelt im Strom. Hinzu komme auch die bekannte Abwicklung im Gas, die sich dann ebenfalls von den Prozedere im Strom unterscheidet. Für alle Beteiligten wäre es am einfachsten, auch weiter an einer größtmöglichen Stringenz über alle Sparten hinweg festzuhalten“, unterstreicht Ehrler abschließend. (sg)