vor 1 Monat
PPA-Abrechnung, Redispatch-Abrechnung, Ladesäulen-Abrechnung, Wärme-Abrechnung und mehr, eins steht fest: Das Thema Abrechnung in all seinen Facetten war zur diesjährigen E-world so gefragt wie kaum ein anderer Prozess des energiewirtschaftlichen Tagesgeschäfts.
Den allgemein festgestellten Trend im Hinblick auf die zunehmende Dynamik der Messe kann das Team von AKTIF dabei in jedem Fall bestätigen: Mit 980 Ausstellern aus 34 Nationen und 33.000 Fachbesuchern aus 70 Nationen vermeldete nicht nur der Veranstalter neue Rekordzahlen. Auch am Stand von AKTIF wurden an den drei E-world-Tagen mehr Gespräche denn je geführt – von den Begegnungen und dem fachlichen Austausch jenseits der offiziellen Öffnungszeiten der Leitmesse der Energiewirtschaft ganz abgesehen. Daran konnten auch der Streik der Ruhrbahn am 12. Februar und ein kurzzeitiges Versagen der Schranken im Einlassbereich der Messe Essen – ironischerweise wohl aufgrund eines Stromausfalls – nichts ändern.
Souverän im Spannungsfeld zwischen Klimaneutralität und Wettbewerbsfähigkeit
Aus der E-world-Abschlussmeldung geht hervor, dass ein besonderer Fokus der diesjährigen Veranstaltung auf dem Spannungsfeld zwischen Klimaneutralität und Wettbewerbsfähigkeit lag. Genau hier konnte AKTIF nachhaltig punkten und zeigen, wie sich moderne Geschäftsmodelle wie die Direktvermarktung, Mieterstromkonzepte, die Einbindung von Speichern oder Elektromobilitätsangebote inklusive der dazu nötigen Abwicklungsstrecken im Hinblick auf Abrechnung und Datenaustausch umsetzen lassen. Schließlich gibt es aus dem Projektumfeld von AKTIF mittlerweile zahlreiche Beispiele, die eindrucksvoll belegen, dass die Komplexität der einschlägigen Aufgaben im Energieversorgungsalltag gerade für Direktvermarkter und Energievertriebe kein Problem darstellt – dank fachkundiger Unterstützung aus Senftenberg.
Sowohl die Software als auch die darauf aufbauenden Dienstleistungen von AKTIF weckten das Interesse der Besucher. Vom klassischen Stadtwerk und Energielieferanten über Energiehändler und Anbieter im Bereich erneuerbare Energieerzeugung bis hin zum Immobilienunternehmen wurden Akteure mit unterschiedlichstem Hintergrund auf das umfangreiche Portfolio aufmerksam und erörtern ihre individuellen Herausforderungen mit den AKTIF-Experten vor Ort. Thematisch war der Austausch somit breit gefächert und reichte von den Nöten auf Seiten der Direktvermarktung im Zuge von Redispatch 2.0 und PPA-Angeboten über Abrechnungsspezifika bei der Belieferung – beispielsweise in Bezug auf den 24-Stunden-Lieferantenwechsel, die Abbildung dynamischer Tarife sowie E-Rechnung – bis hin zum Bilanzkreismanagement.
Aber nicht nur die Beantwortung der vielen Fragen von Interessenten trieb die AKTIF-Mannschaft um. Die E-world wurde nicht zuletzt für das Wiedersehen und Netzwerken mit zahlreichen Bestandskunden und Partnern genutzt. Entsprechend positiv fällt das Resümee aus: Für alle Beteiligten ist und bleibt die E-world die perfekte Plattform für die persönliche Begegnung und den konstruktiven Dialog mit unterschiedlichsten Ansprechpartnern der deutschen und internationalen Energiewirtschaft.
Daher ist die AKTIF Unternehmensgruppe natürlich auch bei der nächsten E-world wieder mit dabei. Den Termin vom 10. bis 12. Februar 2026 also gerne schon mal im Kalender vermerken.
Und wer nicht so lange warten möchten: Das Team von AKTIF steht auch gerne telefonisch oder per Mail für Anfragen zur Verfügung. Oder Sie nutzen die Gelegenheit vom 7. bis 9. Mai 2025 zur The Smarter E Europe in München für einen persönlichen Austausch am Stand 670 in Halle B5.
vor 4 Monaten
Blick hinter die Kulissen der elektronischen Rechnungsstellung
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Kraft. Das bringt auch für Unternehmen der Energiewirtschaft erhebliche Veränderungen mit sich.
Rechtsgrundlage und Definition elektronischer Rechnungen
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung gründet auf dem Wachstumschancengesetz. Ziel der Regelung ist unter anderem eine verstärkte Digitalisierung des Rechnungswesens sowie die Einführung eines elektronischen Meldesystems zur effizienteren Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Eine elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes ist hierbei eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dieses Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen – konkret der CEN-Norm EN 16931. Gängige Formate dafür sind die XRechnung und ZUGFeRD. Es gilt zu beachten, dass eine einfach per E-Mail verschickte PDF-Datei nicht als elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes gilt, da diese nicht maschinell verarbeitbar ist.
Betroffene Unternehmen und Übergangsfristen
Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung betrifft alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die Leistungen gegenüber anderen Unternehmen erbringen, also den gesamten B2B-Bereich. Sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger müssen ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.
Um den Übergang zu erleichtern, wurden Übergangsfristen festgelegt:
Technische Formate: XRechnung und ZUGFeRD
Die Formate XRechnung und ZUGFeRD sind zentral für die Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung.
In der Energiewirtschaft gibt es spezifische Varianten dieser Formate, die vom edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation gepflegt und weiterentwickelt werden, um den besonderen Anforderungen der Branche gerecht zu werden.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine der größten ist der Umgang mit Versionswechseln der Rechnungsformate. Sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD werden regelmäßig aktualisiert, was Unternehmen dazu zwingt, ihre Systeme und Prozesse kontinuierlich anzupassen. Dies erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch Ressourcen für die Implementierung und Schulung der Mitarbeiter.
Ein weiteres Problem ist die Sicherstellung der Kompatibilität zwischen verschiedenen Systemen und Formaten. Unternehmen müssen gewährleisten, dass ihre elektronischen Rechnungen von den Systemen ihrer Geschäftspartner verarbeitet werden können. Dies kann insbesondere bei Unternehmen mit komplexen IT-Infrastrukturen zu Schwierigkeiten führen.
Unternehmen müssen nicht nur in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu versenden. Es kommt auch darauf an, diese empfangen und verarbeiten zu können. Ab dem 1. Januar 2025 sind sie verpflichtet, entsprechende Systeme einzurichten. Für den Vorsteuerabzug ist es entscheidend, dass die empfangenen Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ab 2028 ist der Vorsteuerabzug nur noch mit elektronischen Rechnungen im vorgeschriebenen Format möglich. Das bedeutet, dass Unternehmen ohne entsprechende Systeme steuerliche Nachteile erleiden könnten.
Ausblick und Empfehlungen
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch Chancen für mehr Effizienz und Transparenz in den Geschäftsprozessen. Unternehmen sollten die Übergangsfristen nutzen, um sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Dies beinhaltet die Analyse der bestehenden Systeme, die Auswahl geeigneter Softwarelösungen und die Schulung der Mitarbeiter.
Insbesondere in der Energiewirtschaft, die durch spezifische Anforderungen und komplexe Abrechnungsmodelle gekennzeichnet ist, ist eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Unternehmen sollten prüfen, welche Formate für sie am besten geeignet sind und wie sie die Kompatibilität mit ihren Geschäftspartnern sicherstellen können.
Lösungen von AKTIF
AKTIF bietet umfassende Lösungen und Know-how für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht. Wir unterstützen Unternehmen sowohl bei der elektronischen Rechnungsstellung als auch beim Empfangen entsprechender Rechnungen – und das bei vielen Kunden schon heute. Die hierfür erforderlichen Prozesse sind teilweise bereits seit Längerem produktiv im Einsatz und umfassen unter anderem die Implementierung von XRechnung und ZUGFeRD, die Anpassung im Rahmen von Versionswechseln sowie die Integration in bestehende Systeme. Mithilfe unserer Software und/oder maßgeschneiderter Dienstleistungen hilft AKTIF dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Effizienz der Geschäftsprozesse zu steigern.