AKTIF Blog

AKTIF zur E-world 2024

vor 10 Monaten

E-world energy & water, 20. bis 22. Februar 2024 in Essen – Halle 1, Stand E120

Dynamische Tarife, Redispatch 2.0, PPA und Börsenpreisabrechnung: Zur E-world 2024 lenkt die AKTIF Unternehmensgruppe das Augenmerk auf die flexiblen Handlungsmöglichkeiten, die sich Direktvermarktern und Lieferanten auf Basis der Softwareplattform AKTIF®dataService erschließen. Besondere Erleichterung verspricht nicht zuletzt das darauf aufbauende Dienstleistungsangebot „AKTIF smart&easy“. Einer Etablierung dynamischer Tarife und lückenlosen Abarbeitung einschlägiger Abrechnungsprozesse steht damit nichts entgegen. Am Stand E120 in Halle 1 können sich Besucher davon überzeugen, wie übersichtlich sich die Komplexität des energiewirtschaftlichen Tagesgeschäfts einfangen und automatisiert bewältigen lässt. Zusätzlicher Mehrwert geht in dem Zusammenhang vom AKTIF®Webportal aus.

„Mit unserem Angebot hinsichtlich der dynamischen Abrechnung für Lieferanten und Direktvermarkter treffen wir entscheidende Schmerzpunkte. Vor allem Geschäftsmodelle rund um Power Purchase Agreements (PPA) boomen. Entsprechende Anbieter finden aufgrund unserer passgenauen Lösungsoptionen immer öfter den Weg zu uns. In diesem Bereich haben wir unseren Kundenstamm deutlich ausgebaut“, berichtet Mario Weber, Leiter Vertrieb der AKTIF-Unternehmensgruppe. Die Stärke der AKTIF-Software und -Services liegt darin, dass der Abbildung flexibler und dadurch komplexer Tarifmodelle – die sich beispielsweise an aktuellen Spotmarktpreisen orientieren – per se keinerlei Schranken gesetzt sind.

Es zeigen sich immer wieder spezifische Alleinstellungsmerkmale des AKTIF-Portfolios, wie Weber an einem konkreten Beispiel der Direktvermarktung verdeutlicht: „Gerade die Verrechnung der Ausfallleistung gegenüber dem Netzbetreiber in einem Redispatch-Szenario bereitet vielen Direktvermarktern derzeit Schwierigkeiten. Zahlung erfolgt in der Regel nur, wenn dem Netzbetreiber eine dedizierte Rechnung zugeht. Bleibt diese aus, lässt ebenso der Zahlungseingang auf sich warten, was natürlich zu monetären Schiefständen in den Reihen der Direktvermarkter führt. Hierfür haben wir seitens AKTIF einen automatisierten Vorgang vorgesehen.“ Gleichzeitig stellt die Berücksichtigung von Energiespeichern in entsprechenden Leistungsangeboten nachweislich keinerlei Hindernis dar. Eine Vermarktung von Flexibilitäten ist jederzeit möglich – trotz komplexer vorgangsseitiger Rahmenbedingungen.

Die Fähigkeit zur lückenlosen Abbildung der energiewirtschaftlichen Abläufe im Sinne der Meter-to-Cash-Prozesskette offenbart sich darüber hinaus bei vielen weiteren modernen Geschäftsmodellen – von Quartierstromkonzepten über die Ladesäulenabrechnung und prozessseitige Fundamentierung von Bürgerenergiegenossenschaften bis hin zur Wärmeabrechnung. In Bezug auf Letzteres wurde das Produkt- und Dienstleistungsportfolio von AKTIF erst jüngst ergänzt​​​​​​​. Insofern finden sowohl Energielieferanten für jedes Medium als auch Direktvermarkter zur E-world bei AKTIF die richtige Anlaufstelle. Das Gleiche gilt für viele weitere Anspruchsgruppen mit Anknüpfungspunkten zu Marktkommunikation, Bilanzkreismanagement und Abrechnung. Sie alle können der Suche nach reibungslosen Routinen und effektiver Unterstützung im energiewirtschaftlichen Alltag ein Ende bereiten und sollten einen Besuch am AKTIF-Stand nicht verpassen.

24-Stunden-Lieferantenwechsel: Heute und morgen sicher aufgestellt

vor 11 Monaten

Entsprechend § 20a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels ab dem 1. Januar 2026 innerhalb von 24 Stunden erfolgen und an jedem Werktag möglich sein. Bisher haben Versorgungsunternehmen im Rahmen der gesetzlich geforderten Maximaldauer des Gesamtprozesses von drei Wochen hierbei weitaus mehr Spielraum. Das entsprechende Feststellungsverfahren der prozessualen Rahmenbedingen seitens der Bundesnetzagentur läuft aktuell noch. Allerdings ist bereits jetzt davon auszugehen, dass die neuen Vorgaben durchaus das Potenzial haben, betroffene Energiemarktakteure ins Straucheln zu bringen. Eine rechtzeitige Orientierung im Hinblick auf Umsetzungsoptionen kann daher keinesfalls schaden – auch, da andere IT-Anbieter ihr Angebot zum Lieferantenwechsel derzeit auflösen. Kunden von AKTIF können darauf vertrauen, dass die Marktprozesse auf Belieferungs- und Direktvermarktungsseite vorgabenkonform und effizient umgesetzt werden – sowohl heute als auch in Zukunft und (im konkreten Fall des Lieferantenwechsels) weit über das Jahr 2026 hinaus.

Herausforderung: Neues zeitliches Korsett verlangt hohe Reaktionsfähigkeit

Bereits auf ihrer Internetseite weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass „die Erreichung der gesetzlich angeordneten Verkürzung des Wechselprozesses auf nur noch 24 Stunden durch eine einfache Straffung der bisherigen Fristen unter gleichzeitiger struktureller Beibehaltung der Prozessabläufe nicht zu erreichen ist. Eine derart spürbare Reduktion der Prozessdauer kann nur durch eine umfassende Prozessoptimierung und -überarbeitung erzielt werden.“ Welche Anpassungen der prozessualen Struktur vor dem Hintergrund einer deutlich modulareren Ausgestaltung geplant sind und wie weit die Konsultation vorangeschritten ist, kann an entsprechender Stelle im Detail nachgelesen werden. Hier daher nur eine kurze Zusammenfassung: Da erzeugende und verbrauchende Marktlokationen betroffen sind, werden sich die Änderungen sowohl auf GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) als auch auf MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (Strom)) und WiM (Wechselprozesse im Messwesen) auswirken.

MPES-Vorgaben sollen künftig vollumfänglich in GPKE aufgehen, die darin festgelegten Prozesse werden entsprechend überarbeitet. Wichtige Punkte dabei: Dem beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel soll ein Prozess zur kurzfristigen Ermittlung der MaLo-ID im Bedarfsfall vorgeschaltet werden. Durch Automatisierung und Einsatz einer API-Schnittstelle soll die Identifikation innerhalb von zwei Stunden realisierbar sein. Bilanzierung und Netznutzungsabrechnung erfolgen künftig nur noch nach dem Synchronmodell, eine asynchrone Bilanzierung ist nicht mehr möglich. Zudem ist eine deutlich umfangreichere Informationsvermittlung zwischen den jeweils Beteiligten vorgesehen, damit einschlägige Daten dem Letztverbraucher bei seiner Wechselentscheidung zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Informationspflicht ist angedacht. Wie deren Ausgestaltung konkret aussehen soll und welche Verantwortlichkeiten welche Marktrolle diesbezüglich übernimmt, bleibt derzeit offen.

Umsetzung: Verlässliche Automatisierung und hochverfügbare IT-Strukturen

Während die Ausdefinition der prozessualen Umgestaltung und finale Festlegungen seitens des Gesetzgebers ausstehen, sind einige Implikationen bereits mehr als deutlich. Automatisierung wird im Zuge der Abwicklung eine entscheidende Rolle spielen, anders lässt sich das Ziel des 24-Stunden-Lieferantenwechsel gar nicht erfüllen. Dass hierbei der Teufel im Detail steckt und Erfahrung bei der Anpassung energiewirtschaftlicher Abläufe und Abbildung damit einhergehender Marktkommunikationsspezifika von besonderem Wert sein wird, erschließt sich ebenfalls. Und von den energiewirtschaftlichen Einzelheiten ganz abgesehen, gilt es gleichzeitig, grundsätzliche IT-seitige Weichen zu stellen. Denn ein Umsetzungshorizont von 24 Stunden beim technischen Vorgang des Lieferantenwechsel wird künftig kaum noch IT-bedingte Ausfälle verzeihen. Eine Hochverfügbarkeit der zugrundeliegenden IT-Landschaft wird zur essenziellen Voraussetzung und damit rückt nicht zuletzt auch das Thema IT-Sicherheit ein ganzes Stück weiter in den Vordergrund.

Lösung: Sorgenfrei per „Lieferantenwechsel as a Service“

Mit der Software von AKTIF sind Unternehmen jederzeit in der Lage, die prozessseitige Abwicklung des energiewirtschaftlichen Tagesgeschäfts vorgabenkonform umzusetzen. Hier wird auch der 24-Stunden-Lieferantenwechsel keine Ausnahme bilden. Wer die Software in den eigenen Reihen betreibt, sollte jedoch auch die Anforderungen an die interne informationstechnische Basis im Blick behalten. In dem Zusammenhang geht von einem „Process as a Service“-Angebot möglicherweise entscheidende, zusätzliche Entlastung aus. So schultert die AKTIF Unternehmensgruppe über ihr Serviceportfolio nicht nur eine effektive und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Umsetzung der Marktprozesse, sondern übernimmt gleichzeitig die IT-seitige Verantwortung. Auf diese Weise können sich Energiemarktakteure ganz dem Tagesgeschäft widmen und ihre Kraft darauf konzentrieren, Kunden zu gewinnen und zu binden, anstatt sich mit den dahinterliegenden Wechselprozessen herumschlagen zu müssen. Denn dies wird umso wichtiger angesichts der neuen Rahmenbedingungen, die es Letztverbrauchern ermöglichen sollen, den Stromlieferanten bzw. auch Direktvermarktungspartner noch einfacher und schneller zu wechseln.

Abb. 1: Prozessdiagramm Kundenanmeldung 

Bürgerenergiegenossenschaften als Katalysator der Energiewende

vor 1 Jahr

Gesellschaftliches Engagement ist ein wichtiger Eckpfeiler für den Erfolg der Energiewende. Bürgerenergiegenossenschaften, von denen es mittlerweile immer mehr gibt, sind dafür ein perfektes Beispiel.

Gesellschaftliches Engagement ist ein kaum zu unterschätzender Eckpfeiler für den Erfolg der Energiewende. Doch wie kann dieses in der Praxis aussehen? Bürgerenergiegenossenschaften, von denen es mittlerweile immer mehr gibt, sind dafür ein perfektes Beispiel.

Bei einer Bürgerenergiegenossenschaft handelt es sich – wie der Name schon sagt – um den Zusammenschluss von Bürgern zur Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (e. G.) mit dem Ziel der dezentralen, lieferantenunabhängigen und ökologischen Energiegewinnung und -nutzung auf kommunaler bzw. regionaler Ebene. Solche Modelle erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, denn es geht dabei nicht allein um Selbstbestimmung und aktives Mitwirken bei der Umgestaltung der Energieversorgung. Darüber hinaus ergeben sich durchaus finanzielle Anreize. Denn wenn der – beispielsweise durch eine gemeinschaftlich finanzierte Windkraftanlage – generierte Strom standortnah verbraucht und nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird, entfallen nicht zuletzt Netzentgelte. Oder die Energie wird geschickt gehandelt und weitervermarktet, um zusätzliche Erlöse zu sichern. In jedem Fall zeigen sich klare Vorteile: Einsparungen können an die Abnehmer vor Ort weitergegeben werden und erzielte Gewinne im Zuge der regionalen Wertschöpfung eingesetzt werden – zum Beispiel zum Bau von Spielplätzen. Dies entlastet wiederum auch klamme Kommunen. Wenn zum Willen und Engagement der Bürgerschaft einer Gemeinde noch entsprechende Freiflächen, die Mitwirkungsabsicht von landwirtschaftlichen Betrieben und der Anschluss eines lokalen Gewerbeparks hinzukommen, könnte die Ausgangsposition für die Bündelung erneuerbaren Energien auf lokaler Ebene kaum besser sein.

Umsetzung: Gemeinsam zur Win-win-Situation

Ist der Entschluss zur genossenschaftlichen Kooperation gefasst, geht es vor allem darum, die logistischen und prozessualen Weichen zu stellen und ein wirkungsvolles Zusammenspiel der einzelnen mitwirkenden Akteure zu forcieren. Zunächst kommt es auf die Auswahl geeigneter Partner an, die beim Aufbau von Erzeugungsanlagen ihre Erfahrungen ausspielen können – im Zuge der Errichtung von Photovoltaik- oder Windkraftanlagen auf den Freiflächen der Gemeinde oder auch der Einbindung einer Biogasanlage. Gleichzeitig gilt es, die Abnahme der erzeugten Energie in ein passendes Konzept zu überführen (beispielsweise hinsichtlich des Angebots von Power Purchase Agreements oder einer Vermarktung an der Börse) und Fragen zur Finanzierung sowie Energieverteilung zu klären. Bei all diesen Aktivitäten darf nicht vergessen werden, dass die Bürgerenergiegenossenschaft als Akteur der Energiewirtschaft auftritt und die entsprechende Marktrolle (Lieferant Strom, Wärme, …) vorgabenkonform abbilden muss.

Unterstützung: Energiewirtschaftliche Prozesssicherheit as a Service

Über das weitreichende Software- und Dienstleistungsportfolio der AKTIF-Unternehmensgruppe können die versorgungsrelevanten prozessualen Verpflichtungen aufwandsminimal und jederzeit im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen geschultert werden – von der Umsetzung der erforderlichen Marktkommunikation über die Nebenbuchhaltung bis hin zur Abrechnung der Belieferung oder Direktvermarktung. Die Komplexität der energiewirtschaftlichen Verantwortlichkeiten, die bürgerschaftlichen Energieversorgungskonzepten noch viel zu oft im Wege steht, lässt sich auf diese Weise nachhaltig auflösen. Fakt ist, dass Bürgerenergiegenossenschaften einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten und entsprechende Konzepte nicht an den Hürden der versorgungsmarktspezifischen Abwicklungsprozedere scheitern dürfen.

Hinter der Umsetzung steht eine komplexe Prozesslandschaft

Hinter der Umsetzung steht eine komplexe Prozesslandschaft.

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