vor 1 Monat
Dank automatisierter Abrechnung der Ausfallleistung gegenüber Netzbetreibern bleiben Direktvermarkter nicht länger auf Kosten sitzen
Mit dem neuen Release der AKTIF®dataService-Software trägt die AKTIF-Unternehmensgruppe allen neuen – von der Bundesnetzagentur verpflichtend vorgegebenen – Datenformaten zum Stichtag 1. Oktober 2024 Rechnung. Darüber hinaus beinhaltet das Update jedoch eine weitere entscheidende Neuerung, die gerade Unternehmen im Direktvermarktungsumfeld das Tagesgeschäft künftig spürbar erleichtert. Ab sofort lässt sich mit dem AKTIF-System die Abrechnung von Redispatch-Mengen gegenüber Netzbetreibern standardisiert abbilden und somit deutlich beschleunigen.
„Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass Unternehmen im Bereich der Direktvermarktung meist alle mit den gleichen prozessualen Herausforderungen im Tagesgeschäft zu kämpfen haben. Keine Ausnahme bildet in dem Zusammenhang das Redispatch-2.0-Thema – eher im Gegenteil“, berichtet Lars Ehrler, Geschäftsführer der AKTIF-Unternehmensgruppe. Ein Blick in die Praxis offenbart, dass die Verrechnung der Ausfallleistung gegenüber dem Netzbetreiber in einem Redispatch-Szenario vielen Direktvermarktern Schwierigkeiten bereitet. Ehrler weiß: „Zahlung erfolgt in der Regel nur, wenn dem Netzbetreiber eine dedizierte Rechnung zugeht. Bleibt diese aus, lässt ebenso der Zahlungseingang auf sich warten, was natürlich zu monetären Schiefständen in den Reihen der Direktvermarkter führt.“
Übergangslösung für weitere sieben Jahre?!
Nachdem die aktuell geltende „BDEW-Übergangslösung“ noch bis 31.12.2031 Bestand haben könnte, wird sich diese Herausforderung auch nicht von heute auf morgen in Luft auflösen. Der am 28. August 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung nimmt für weitere sieben Jahre Bilanzkreisverantwortliche beim Redispatch in die Pflicht. Danach müssen diese bei entsprechenden Abriegelungsmaßnahmen eines Verteilnetzbetreibers grundsätzlich für den bilanziellen Ausgleich sorgen und den jeweiligen Aufwendungsersatz beim Netzbetreiber in Rechnung stellen.
Automatische Generierung korrekter Netzbetreiberabrechnungen
Vor diesem Hintergrund schafft AKTIF jetzt einen automatisierten Prozess. Basierend auf den Bestimmungen des Beschlusses BK8-22-001-A der Bundesnetzagentur vom 5. Juni 2024 zur Regelung des finanziellen Ausgleichs zwischen Bilanzkreisverantwortlichen (Marktrolle BKV, die vom Direktvermarkter wahrgenommen wird) und Netzbetreiber wurden die Abläufe und Anforderungen im Zuge des neuen Release systematisch in der AKTIF-Software verankert. Die für die Verrechnung der angefallenen Ausfallarbeit notwendigen Algorithmen stehen im „AKTIF®dataService“-System bereit und können nach Integration und Konfiguration innerhalb des Abrechnungsprozesses aufseiten des jeweiligen Direktvermarktungsunternehmens innerhalb kürzester Zeit Wirkung entfalten. Ausfallarbeitszeitreihen werden übersichtlich dokumentiert und die entsprechenden Informationen fließen in Kombination mit dem jeweils hinterlegten Preisschlüssel des finanziellen Ausgleichs automatisiert in die Abrechnung ein. Die ersten Praxistests hat die Lösung mittlerweile mit Erfolg bestanden und zahlreiche Kunden von AKTIF profitieren bereits von der neugewonnenen Souveränität bei der Abrechnung der Redispatch-Mengen.
vor 3 Monaten
Unser Geschäftsführer Lars Ehrler nimmt Stellung zu Regulatorik und Co.
Für die neue Ausgabe der Energie & Management unterhielt sich unser Geschäftsführer Lars Ehrler mit Georg Eble über die überbordende Regulatorik in der Energiewirtschaft – und wie diese innovative Geschäftsmodelle ausbremst.
Neben der Problematik, dass Unternehmen dazu gezwungen sind, sich stärker mit bürokratischen Anforderungen als mit der Weiterentwicklung ihrer Produkte zu beschäftigen, kritisiert er zudem die schleppende Umsetzung.
So ist etwa der Redispatch 2.0 drei Jahre nach seiner Einführung immer noch nicht vollständig umgesetzt, und die nicht standardisierte Rechnungsstellung bei Direktvermarktern sorgt für zusätzliche Verzögerungen. Auch die Einführung des AS4-Protokolls gestaltet sich schwierig, da viele Netzbetreiber die Umstellung noch nicht vollzogen haben.
Trotz dieser Hindernisse ist AKTIF gut für die Zukunft der Energiewirtschaft aufgestellt. Unsere IT-Lösungen helfen Kunden, ihre Marktkommunikation und Abrechnung zu optimieren, was nachweislich zu höheren Erlösen führt. Zudem ermöglichen wir die Entwicklung neuer Grünstromprodukte und bieten Lösungen für innovative Geschäftsmodelle wie Mieterstrom und Quartierskonzepte.
Den vollständigen Artikel gibt es in Ausgabe 9/2024 der Energie & Management.
vor 5 Monaten von Lars Ehrler, Geschäftsführer AKTIF Unternehmensgruppe
Ein Blick auf die Marktrolle des BTR (Betreiber der technischen Ressource)
Die im Oktober 2021 in Kraft getretenen Neuregelungen der Bundesnetzagentur im Rahmen von Redispatch 2.0 brachten diverse Veränderungen für den deutschen Energiemarkt mit sich. Neben einer Vielzahl zusätzlicher Verpflichtungen und Vorgaben, die bestehenden Marktakteuren auferlegt wurden, entstanden mit dem Ziel der optimierten Kraftwerkeinsatzplanung auch zwei weitere Marktrollen: der Einsatzverantwortliche (EIV), der sich hauptsächlich um die Einsatzplanung von Erzeugungsanlagen kümmert, und der Betreiber der technischen Ressource (BTR). Die konkreten Aufgaben können sich hierbei von Fall zu Fall unterscheiden und gehen fließend ineinander über, wobei insbesondere beim BTR viele Unternehmen bis heute keine genaue Vorstellung haben, worauf es im Detail ankommt. So verwundert es auch nicht, dass eigentlich zwar beide Rollen für die jeweiligen Anlagenbetreiber vorgesehen sind – in der Praxis jedoch häufig von Direktvermarktern oder anderen spezialisierten Dienstleistern wahrgenommen werden. Denn wie in vielerlei Hinsicht, wenn es um den Redispatch 2.0 geht, gilt auch beim Thema BTR: Anspruch und Wirklichkeit klaffen ein gutes Stück auseinander.
Deutlich zeigt sich dies etwa an der Art, wie die Abregelung von Erzeugungsanlagen entschädigt wird. Während ursprünglich angedacht war, dass der regelnde Netzbetreiber die Ersatzmengen bilanziell ausgleicht und es somit zu keinen Preis- und Mengenrisiken beim Direktvermarkter kommt, findet im Rahmen einer Übergangslösung der Ausgleich nun wieder finanziell statt, wie es schon beim Redispatch 1.0 üblich war. Die Preis- und Mengenrisiken wurden damit wieder zum Direktvermarkter und Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) verlagert. Die Pflichten des BTR beinhalten dabei, in Kommunikation mit dem Netzbetreiber die geregelte Menge per EDIFACT-CONTRL-Nachricht zu quittieren, diese zu prüfen, um dann zuzustimmen oder abzulehnen. Dieser elektronische Austausch unterliegt einer eigenen Regelung und ist losgelöst von der sonstigen GPKE-Kommunikation (und erfolgt somit auch nicht per AS4).
Normalerweise läuft der entsprechende Prozess hier folgendermaßen ab: Nachdem der Netzbetreiber eine Erzeugungsanlage abgeregelt hat, sendet er dem zugehörigen BTR die entsprechende Regelmenge zu, der diese wiederum mit der prognostizierten Erzeugungsmenge abgleicht. Stimmt der BTR der übermittelten Menge zu, wird diese dem Direktvermarkter zur weiteren Verarbeitung bereitgestellt. Um den finanziellen Ausgleich vom Netzbetreiber zu erhalten, muss diese ihm jedoch aktiv in Rechnung gestellt werden – was besonders zum Start der Regelung zu einigen Problemen führte. Eine für den durchregulierten deutschen Energiemarkt äußerst ungewöhnliche Situation tritt hingegen ein, sollte der BTR der übermittelten Menge nicht zustimmen. Denn die Kommunikation für einen solchen Klärfall zwischen BTR und Netzbetreiber unterliegt praktisch keiner Regelung. De facto bedeutet dies also meist den Griff zum Hörer.
Was nun zunächst recht unkompliziert klingen mag, stellt Anlagenbetreiber, Direktvermarkter und Co. im Tagesgeschäft durchaus vor Herausforderungen, denn der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Allem voran in Sachen Abrechnung und Marktkommunikation ist dabei passende Software und Expertise entscheidend. Externe Anbieter können hier für Entlastung sorgen, in dem sie die Aufgaben des BTR übernehmen und beispielsweise die Kommunikation mit dem Netzbetreiber oder die Rechnungsstellung abwickeln. Auch wenn nur schwer abzusehen ist, wohin sich die Marktrolle zukünftig entwickeln wird – und angesichts der allgemeinen Frustration über den Redispatch 2.0 und ersten Überlegungen zum Thema Redispatch 3.0 ist von weiteren Veränderungen auszugehen – sind betroffene Marktakteure mit Partnern wie AKTIF selbst im Hinblick auf Ausnahmefälle im Prozessablauf flexibel aufgestellt und prozessseitig abgesichert.
erschienen in e|m|w, Ausgabe 3/2024
vor 10 Monaten
E-world energy & water, 20. bis 22. Februar 2024 in Essen – Halle 1, Stand E120
Dynamische Tarife, Redispatch 2.0, PPA und Börsenpreisabrechnung: Zur E-world 2024 lenkt die AKTIF Unternehmensgruppe das Augenmerk auf die flexiblen Handlungsmöglichkeiten, die sich Direktvermarktern und Lieferanten auf Basis der Softwareplattform AKTIF®dataService erschließen. Besondere Erleichterung verspricht nicht zuletzt das darauf aufbauende Dienstleistungsangebot „AKTIF smart&easy“. Einer Etablierung dynamischer Tarife und lückenlosen Abarbeitung einschlägiger Abrechnungsprozesse steht damit nichts entgegen. Am Stand E120 in Halle 1 können sich Besucher davon überzeugen, wie übersichtlich sich die Komplexität des energiewirtschaftlichen Tagesgeschäfts einfangen und automatisiert bewältigen lässt. Zusätzlicher Mehrwert geht in dem Zusammenhang vom AKTIF®Webportal aus.
„Mit unserem Angebot hinsichtlich der dynamischen Abrechnung für Lieferanten und Direktvermarkter treffen wir entscheidende Schmerzpunkte. Vor allem Geschäftsmodelle rund um Power Purchase Agreements (PPA) boomen. Entsprechende Anbieter finden aufgrund unserer passgenauen Lösungsoptionen immer öfter den Weg zu uns. In diesem Bereich haben wir unseren Kundenstamm deutlich ausgebaut“, berichtet Mario Weber, Leiter Vertrieb der AKTIF-Unternehmensgruppe. Die Stärke der AKTIF-Software und -Services liegt darin, dass der Abbildung flexibler und dadurch komplexer Tarifmodelle – die sich beispielsweise an aktuellen Spotmarktpreisen orientieren – per se keinerlei Schranken gesetzt sind.
Es zeigen sich immer wieder spezifische Alleinstellungsmerkmale des AKTIF-Portfolios, wie Weber an einem konkreten Beispiel der Direktvermarktung verdeutlicht: „Gerade die Verrechnung der Ausfallleistung gegenüber dem Netzbetreiber in einem Redispatch-Szenario bereitet vielen Direktvermarktern derzeit Schwierigkeiten. Zahlung erfolgt in der Regel nur, wenn dem Netzbetreiber eine dedizierte Rechnung zugeht. Bleibt diese aus, lässt ebenso der Zahlungseingang auf sich warten, was natürlich zu monetären Schiefständen in den Reihen der Direktvermarkter führt. Hierfür haben wir seitens AKTIF einen automatisierten Vorgang vorgesehen.“ Gleichzeitig stellt die Berücksichtigung von Energiespeichern in entsprechenden Leistungsangeboten nachweislich keinerlei Hindernis dar. Eine Vermarktung von Flexibilitäten ist jederzeit möglich – trotz komplexer vorgangsseitiger Rahmenbedingungen.
Die Fähigkeit zur lückenlosen Abbildung der energiewirtschaftlichen Abläufe im Sinne der Meter-to-Cash-Prozesskette offenbart sich darüber hinaus bei vielen weiteren modernen Geschäftsmodellen – von Quartierstromkonzepten über die Ladesäulenabrechnung und prozessseitige Fundamentierung von Bürgerenergiegenossenschaften bis hin zur Wärmeabrechnung. In Bezug auf Letzteres wurde das Produkt- und Dienstleistungsportfolio von AKTIF erst jüngst ergänzt. Insofern finden sowohl Energielieferanten für jedes Medium als auch Direktvermarkter zur E-world bei AKTIF die richtige Anlaufstelle. Das Gleiche gilt für viele weitere Anspruchsgruppen mit Anknüpfungspunkten zu Marktkommunikation, Bilanzkreismanagement und Abrechnung. Sie alle können der Suche nach reibungslosen Routinen und effektiver Unterstützung im energiewirtschaftlichen Alltag ein Ende bereiten und sollten einen Besuch am AKTIF-Stand nicht verpassen.