AKTIF profitiert hinsichtlich dynamischer Tarife von jahrelanger Erfahrung mit Gewerbe- und Sondervertragskunden
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Montag, 13. Mai 2024
Spätestens auf der E-world im Februar wurde deutlich: Das Thema der dynamischen Tarife beschäftigt die Energiebranche aktuell massiv. Kein Wunder, müssen doch sämtliche deutschen Stromversorger bis spätestens zum 1. Januar 2025 ein solches Angebot in ihr Portfolio integriert haben – und dieses dann auch entsprechend abrechnen können. Insbesondere softwareseitig stellen dynamische Tarife jedoch viele EVU und deren Dienstleister vor Herausforderungen. Denn wo bisher ausschließlich mengenvariabel zu festen Preisen nach Standard-Last-Profil (SLP) abgerechnet wurde, gilt es jetzt, zeit-, last- und preisvariable Tarife abzubilden. Hierfür müssen umfassende Anpassungen vorgenommen werden. Softwarehersteller, die bisher keine oder wenig Erfahrung in diesem Bereich sammeln konnten, sehen sich nun häufig mit einem beträchtlichen Entwicklungsaufwand konfrontiert. Hierfür wird die Zeit mittlerweile knapp.
Als Unternehmen, das schon länger mit der Abrechnung von Gewerbe- und sonstigen Sondervertragskunden vertraut ist, stellt dies für AKTIF kein Problem dar. Ob diese im Einzelfall per SLP oder RLM (Registrierende Leistungsmessung) erfolgt, ist dabei zweitrangig – die Möglichkeit zur zeitreihenbasierten Abrechnung war und ist hier Grundvoraussetzung. Neu hinzu kommt somit im Grunde nur, dass zukünftig auch Haushaltskunden vergleichbare Angebote in Anspruch nehmen können. Diese allgemeine Feststellung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, welche spezifischen Fragen Energieversorger konkret bei der Einführung und Abrechnung dynamischer Tarife beantworten müssen. Zu klären ist beispielsweise: Welche Verbrauchsmengen-Zeitreihe bildet die Grundlage für die Abrechnung (eingekaufte Zählzeiten vom Messstellenbetreiber oder das SLP)? Orientiert sich der Preis an den aktuellen Börsenpreisen – und wenn ja, am Spot- oder am Terminmarkt? Welche Daten sollten den Endkunden per Web-Portal oder App zur Verfügung gestellt werden? Unabhängig davon, für welche konkrete Ausgestaltung seiner dynamischen Tarife sich ein EVU letztendlich entscheidet, braucht es also Software und prozessuale Unterstützung, die der neuen Abrechnungswelt von Tag 1 an gerecht wird.
Welche Rolle das Angebot dynamischer Tarife im Haushaltskundensegment zukünftig tatsächlich spielt, bleibt noch abzuwarten. Die Erfolge von Anbietern wie Tibber zeigen jedoch deutlich, dass das Konzept – gute Umsetzung vorausgesetzt – schon heute offensichtlich Anklang findet und der aktuelle Hype um das Thema nicht unbegründet ist. Energieversorger sollten die Pflicht, dynamische Tarife anzubieten, deshalb als Chance zur zusätzlichen Wertschöpfung begreifen. Anbieter, die seit längerem mit der zeit-, last- und preisvariablen Abrechnung vertraut sind und bereits jetzt über entsprechende Lösungen verfügen, können hierbei für eine bestmögliche Umsetzung und Entlastung im Tagesgeschäft sorgen. Mit einer entsprechenden Software-Plattform lassen sich so etwa Verbrauchswerte und Börsenpreise unkompliziert importieren und verarbeiten. Die effiziente Abrechnung wird damit zum Enabler dynamischer Tarifmodelle.
erschienen in ZfK 5/2024, Seite 12