AKTIF Blog

Ritt auf dem ZUGFeRD: E-Rechnungspflicht in der Energiewirtschaft

vor 1 Tag

Blick hinter die Kulissen der elektronischen Rechnungsstellung

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Kraft. Das bringt auch für Unternehmen der Energiewirtschaft erhebliche Veränderungen mit sich.
 
Rechtsgrundlage und Definition elektronischer Rechnungen
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung gründet auf dem Wachstumschancengesetz. Ziel der Regelung ist unter anderem eine verstärkte Digitalisierung des Rechnungswesens sowie die Einführung eines elektronischen Meldesystems zur effizienteren Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Eine elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes ist hierbei eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dieses Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen – konkret der CEN-Norm EN 16931. Gängige Formate dafür sind die XRechnung und ZUGFeRD. Es gilt zu beachten, dass eine einfach per E-Mail verschickte PDF-Datei nicht als elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes gilt, da diese nicht maschinell verarbeitbar ist.
 
Betroffene Unternehmen und Übergangsfristen
Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung betrifft alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die Leistungen gegenüber anderen Unternehmen erbringen, also den gesamten B2B-Bereich. Sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger müssen ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.
 
Um den Übergang zu erleichtern, wurden Übergangsfristen festgelegt:

  • Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen ausstellen und versenden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, sind in diesem Zeitraum zulässig, sofern der Empfänger zustimmt.
  • Bis Ende 2027 gilt diese Möglichkeit für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro. Größere Unternehmen müssen ab 2027 vollständig auf das strukturierte elektronische Format umsteigen.
  • Ab 2028 sind ausschließlich elektronische Rechnungen im vorgeschriebenen Format zulässig. Der Vorsteuerabzug ist dann nur noch mit solchen Rechnungen möglich.

Technische Formate: XRechnung und ZUGFeRD
Die Formate XRechnung und ZUGFeRD sind zentral für die Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung.

  • XRechnung ist ein rein strukturiertes Datenformat, das speziell für die elektronische Verarbeitung konzipiert wurde. Es ist im öffentlichen Sektor bereits weit verbreitet und ermöglicht eine effiziente maschinelle Verarbeitung der Rechnungsdaten.
  • ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das eine menschenlesbare PDF-Datei mit einer maschinenlesbaren XML-Datei kombiniert. Dies erlaubt sowohl die automatische Verarbeitung als auch die manuelle Prüfung der Rechnungen.

In der Energiewirtschaft gibt es spezifische Varianten dieser Formate, die vom edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation gepflegt und weiterentwickelt werden, um den besonderen Anforderungen der Branche gerecht zu werden.
 
Herausforderungen bei der Umsetzung
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine der größten ist der Umgang mit Versionswechseln der Rechnungsformate. Sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD werden regelmäßig aktualisiert, was Unternehmen dazu zwingt, ihre Systeme und Prozesse kontinuierlich anzupassen. Dies erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch Ressourcen für die Implementierung und Schulung der Mitarbeiter.
 
Ein weiteres Problem ist die Sicherstellung der Kompatibilität zwischen verschiedenen Systemen und Formaten. Unternehmen müssen gewährleisten, dass ihre elektronischen Rechnungen von den Systemen ihrer Geschäftspartner verarbeitet werden können. Dies kann insbesondere bei Unternehmen mit komplexen IT-Infrastrukturen zu Schwierigkeiten führen.
 
Unternehmen müssen nicht nur in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu versenden. Es kommt auch darauf an, diese empfangen und verarbeiten zu können. Ab dem 1. Januar 2025 sind sie verpflichtet, entsprechende Systeme einzurichten. Für den Vorsteuerabzug ist es entscheidend, dass die empfangenen Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ab 2028 ist der Vorsteuerabzug nur noch mit elektronischen Rechnungen im vorgeschriebenen Format möglich. Das bedeutet, dass Unternehmen ohne entsprechende Systeme steuerliche Nachteile erleiden könnten.
 
Ausblick und Empfehlungen
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch Chancen für mehr Effizienz und Transparenz in den Geschäftsprozessen. Unternehmen sollten die Übergangsfristen nutzen, um sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Dies beinhaltet die Analyse der bestehenden Systeme, die Auswahl geeigneter Softwarelösungen und die Schulung der Mitarbeiter.
 
Insbesondere in der Energiewirtschaft, die durch spezifische Anforderungen und komplexe Abrechnungsmodelle gekennzeichnet ist, ist eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Unternehmen sollten prüfen, welche Formate für sie am besten geeignet sind und wie sie die Kompatibilität mit ihren Geschäftspartnern sicherstellen können.
 
Lösungen von AKTIF
AKTIF bietet umfassende Lösungen und Know-how für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht. Wir unterstützen Unternehmen sowohl bei der elektronischen Rechnungsstellung als auch beim Empfangen entsprechender Rechnungen – und das bei vielen Kunden schon heute. Die hierfür erforderlichen Prozesse sind teilweise bereits seit Längerem produktiv im Einsatz und umfassen unter anderem die Implementierung von XRechnung und ZUGFeRD, die Anpassung im Rahmen von Versionswechseln sowie die Integration in bestehende Systeme. Mithilfe unserer Software und/oder maßgeschneiderter Dienstleistungen hilft AKTIF dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Effizienz der Geschäftsprozesse zu steigern.

AKTIF schließt Lücke beim Redispatch

vor 1 Monat

Dank automatisierter Abrechnung der Ausfallleistung gegenüber Netzbetreibern bleiben Direktvermarkter nicht länger auf Kosten sitzen

Mit dem neuen Release der AKTIF®dataService-Software trägt die AKTIF-Unternehmensgruppe allen neuen – von der Bundesnetzagentur verpflichtend vorgegebenen – Datenformaten zum Stichtag 1. Oktober 2024 Rechnung. Darüber hinaus beinhaltet das Update jedoch eine weitere entscheidende Neuerung, die gerade Unternehmen im Direktvermarktungsumfeld das Tagesgeschäft künftig spürbar erleichtert. Ab sofort lässt sich mit dem AKTIF-System die Abrechnung von Redispatch-Mengen gegenüber Netzbetreibern standardisiert abbilden und somit deutlich beschleunigen.
 
„Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass Unternehmen im Bereich der Direktvermarktung meist alle mit den gleichen prozessualen Herausforderungen im Tagesgeschäft zu kämpfen haben. Keine Ausnahme bildet in dem Zusammenhang das Redispatch-2.0-Thema – eher im Gegenteil“, berichtet Lars Ehrler, Geschäftsführer der AKTIF-Unternehmensgruppe. Ein Blick in die Praxis offenbart, dass die Verrechnung der Ausfallleistung gegenüber dem Netzbetreiber in einem Redispatch-Szenario vielen Direktvermarktern Schwierigkeiten bereitet. Ehrler weiß: „Zahlung erfolgt in der Regel nur, wenn dem Netzbetreiber eine dedizierte Rechnung zugeht. Bleibt diese aus, lässt ebenso der Zahlungseingang auf sich warten, was natürlich zu monetären Schiefständen in den Reihen der Direktvermarkter führt.“
 
Übergangslösung für weitere sieben Jahre?!
Nachdem die aktuell geltende „BDEW-Übergangslösung“ noch bis 31.12.2031 Bestand haben könnte, wird sich diese Herausforderung auch nicht von heute auf morgen in Luft auflösen. Der am 28. August 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung nimmt für weitere sieben Jahre Bilanzkreisverantwortliche beim Redispatch in die Pflicht. Danach müssen diese bei entsprechenden Abriegelungsmaßnahmen eines Verteilnetzbetreibers grundsätzlich für den bilanziellen Ausgleich sorgen und den jeweiligen Aufwendungsersatz beim Netzbetreiber in Rechnung stellen.
 
Automatische Generierung korrekter Netzbetreiberabrechnungen
Vor diesem Hintergrund schafft AKTIF jetzt einen automatisierten Prozess. Basierend auf den Bestimmungen des Beschlusses BK8-22-001-A der Bundesnetzagentur vom 5. Juni 2024 zur Regelung des finanziellen Ausgleichs zwischen Bilanzkreisverantwortlichen (Marktrolle BKV, die vom Direktvermarkter wahrgenommen wird) und Netzbetreiber wurden die Abläufe und Anforderungen im Zuge des neuen Release systematisch in der AKTIF-Software verankert. Die für die Verrechnung der angefallenen Ausfallarbeit notwendigen Algorithmen stehen im „AKTIF®dataService“-System bereit und können nach Integration und Konfiguration innerhalb des Abrechnungsprozesses aufseiten des jeweiligen Direktvermarktungsunternehmens innerhalb kürzester Zeit Wirkung entfalten. Ausfallarbeitszeitreihen werden übersichtlich dokumentiert und die entsprechenden Informationen fließen in Kombination mit dem jeweils hinterlegten Preisschlüssel des finanziellen Ausgleichs automatisiert in die Abrechnung ein. Die ersten Praxistests hat die Lösung mittlerweile mit Erfolg bestanden und zahlreiche Kunden von AKTIF profitieren bereits von der neugewonnenen Souveränität bei der Abrechnung der Redispatch-Mengen.

AKTIF in der Energie & Management 9/2024

vor 3 Monaten

Unser Geschäftsführer Lars Ehrler nimmt Stellung zu Regulatorik und Co.

Für die neue Ausgabe der Energie & Management unterhielt sich unser Geschäftsführer Lars Ehrler mit Georg Eble über die überbordende Regulatorik in der Energiewirtschaft – und wie diese innovative Geschäftsmodelle ausbremst.

Neben der Problematik, dass Unternehmen dazu gezwungen sind, sich stärker mit bürokratischen Anforderungen als mit der Weiterentwicklung ihrer Produkte zu beschäftigen, kritisiert er zudem die schleppende Umsetzung.

So ist etwa der Redispatch 2.0 drei Jahre nach seiner Einführung immer noch nicht vollständig umgesetzt, und die nicht standardisierte Rechnungsstellung bei Direktvermarktern sorgt für zusätzliche Verzögerungen. Auch die Einführung des AS4-Protokolls gestaltet sich schwierig, da viele Netzbetreiber die Umstellung noch nicht vollzogen haben.

Trotz dieser Hindernisse ist AKTIF gut für die Zukunft der Energiewirtschaft aufgestellt. Unsere IT-Lösungen helfen Kunden, ihre Marktkommunikation und Abrechnung zu optimieren, was nachweislich zu höheren Erlösen führt. Zudem ermöglichen wir die Entwicklung neuer Grünstromprodukte und bieten Lösungen für innovative Geschäftsmodelle wie Mieterstrom und Quartierskonzepte.

Den vollständigen Artikel gibt es in Ausgabe 9/2024 der Energie & Management.

BTR: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

vor 5 Monaten von Lars Ehrler, Geschäftsführer AKTIF Unternehmensgruppe

Ein Blick auf die Marktrolle des BTR (Betreiber der technischen Ressource)

Die im Oktober 2021 in Kraft getretenen Neuregelungen der Bundesnetzagentur im Rahmen von Redispatch 2.0 brachten diverse Veränderungen für den deutschen Energiemarkt mit sich. Neben einer Vielzahl zusätzlicher Verpflichtungen und Vorgaben, die bestehenden Marktakteuren auferlegt wurden, entstanden mit dem Ziel der optimierten Kraftwerkeinsatzplanung auch zwei weitere Marktrollen: der Einsatzverantwortliche (EIV), der sich hauptsächlich um die Einsatzplanung von Erzeugungsanlagen kümmert, und der Betreiber der technischen Ressource (BTR). Die konkreten Aufgaben können sich hierbei von Fall zu Fall unterscheiden und gehen fließend ineinander über, wobei insbesondere beim BTR viele Unternehmen bis heute keine genaue Vorstellung haben, worauf es im Detail ankommt. So verwundert es auch nicht, dass eigentlich zwar beide Rollen für die jeweiligen Anlagenbetreiber vorgesehen sind – in der Praxis jedoch häufig von Direktvermarktern oder anderen spezialisierten Dienstleistern wahrgenommen werden. Denn wie in vielerlei Hinsicht, wenn es um den Redispatch 2.0 geht, gilt auch beim Thema BTR: Anspruch und Wirklichkeit klaffen ein gutes Stück auseinander.

Deutlich zeigt sich dies etwa an der Art, wie die Abregelung von Erzeugungsanlagen entschädigt wird. Während ursprünglich angedacht war, dass der regelnde Netzbetreiber die Ersatzmengen bilanziell ausgleicht und es somit zu keinen Preis- und Mengenrisiken beim Direktvermarkter kommt, findet im Rahmen einer Übergangslösung der Ausgleich nun wieder finanziell statt, wie es schon beim Redispatch 1.0 üblich war. Die Preis- und Mengenrisiken wurden damit wieder zum Direktvermarkter und Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) verlagert. Die Pflichten des BTR beinhalten dabei, in Kommunikation mit dem Netzbetreiber die geregelte Menge per EDIFACT-CONTRL-Nachricht zu quittieren, diese zu prüfen, um dann zuzustimmen oder abzulehnen. Dieser elektronische Austausch unterliegt einer eigenen Regelung und ist losgelöst von der sonstigen GPKE-Kommunikation (und erfolgt somit auch nicht per AS4).

Normalerweise läuft der entsprechende Prozess hier folgendermaßen ab: Nachdem der Netzbetreiber eine Erzeugungsanlage abgeregelt hat, sendet er dem zugehörigen BTR die entsprechende Regelmenge zu, der diese wiederum mit der prognostizierten Erzeugungsmenge abgleicht. Stimmt der BTR der übermittelten Menge zu, wird diese dem Direktvermarkter zur weiteren Verarbeitung bereitgestellt. Um den finanziellen Ausgleich vom Netzbetreiber zu erhalten, muss diese ihm jedoch aktiv in Rechnung gestellt werden – was besonders zum Start der Regelung zu einigen Problemen führte. Eine für den durchregulierten deutschen Energiemarkt äußerst ungewöhnliche Situation tritt hingegen ein, sollte der BTR der übermittelten Menge nicht zustimmen. Denn die Kommunikation für einen solchen Klärfall zwischen BTR und Netzbetreiber unterliegt praktisch keiner Regelung. De facto bedeutet dies also meist den Griff zum Hörer.

Was nun zunächst recht unkompliziert klingen mag, stellt Anlagenbetreiber, Direktvermarkter und Co. im Tagesgeschäft durchaus vor Herausforderungen, denn der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Allem voran in Sachen Abrechnung und Marktkommunikation ist dabei passende Software und Expertise entscheidend. Externe Anbieter können hier für Entlastung sorgen, in dem sie die Aufgaben des BTR übernehmen und beispielsweise die Kommunikation mit dem Netzbetreiber oder die Rechnungsstellung abwickeln. Auch wenn nur schwer abzusehen ist, wohin sich die Marktrolle zukünftig entwickeln wird – und angesichts der allgemeinen Frustration über den Redispatch 2.0 und ersten Überlegungen zum Thema Redispatch 3.0 ist von weiteren Veränderungen auszugehen – sind betroffene Marktakteure mit Partnern wie AKTIF selbst im Hinblick auf Ausnahmefälle im Prozessablauf flexibel aufgestellt und prozessseitig abgesichert.

erschienen in e|m|w, Ausgabe 3/2024

Einstieg in die Direktvermarktung leicht gemacht

vor 7 Monaten

Zur "The smarter E" in München richtet AKTIF das Augenmerk auf die schlüsselfertige Lösung, die bereits heute auf Seiten zahlreicher Unternehmen das energielogistische Fundament für alle Spielarten der Direktvermarktung schafft.

The smarter E Europe, 19. bis 21. Juni 2024 in München – Halle B5, Stand 773

Zur „The smarter E Europe“ stehen für die AKTIF-Unternehmensgruppe vor allem Betreiber und Projektierer von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Fokus. Denn wie die Nachfrage zeigt, wollen davon immer mehr den Weg zur Vermarktung der erzeugten Energiemengen einschlagen und dadurch ihre unternehmerischen Handlungsräume erweitern. Hier bietet sich eine breite Spielwiese. Doch egal ob klassische Direktvermarktung, Börsengeschäfte oder Power Purchase Agreements (PPA): Alle potenziellen Geschäftsmodelle bergen die gleiche Herausforderung. Wer diese erfolgreich und profitabel etablieren möchte, muss die dahinterstehenden energiewirtschaftlichen Prozesse jederzeit im Griff haben. Diese Last nimmt AKTIF nicht nur Neueinsteigern im Bereich Direktvermarktung mit praxisbewährten „As a Service“-Lösungen souverän ab. Ebenso können bestehende Direktvermarkter mithilfe der AKTIF®smart&easy-Plattform die spezifischen Abläufe weiter befeuern. Wie dies genau funktioniert, wie umfangreich die Möglichkeiten sind und welche Mehrwerte sich für AKTIF-Kunden im Geschäftsalltag ergeben, zeigt das Team am Stand 773 in Halle B5.
 
„Der Ausbau der Erzeugungskapazitäten für Erneuerbare Energien ist Grundvoraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Zum Erfolg tragen jedoch nicht zuletzt innovative Ideen rund um deren Vermarktung, Speicherung und Nutzung bei. Diese dürfen nicht an bestehenden Hürden in Form von unübersichtlichen rechtlichen Vorgaben, komplexen technischen Anforderungen und der Abbildung vielschichtiger Datenaustauschprozesse scheitern“, so Lars Ehrler, Geschäftsführer der AKTIF-Unternehmensgruppe. Vor diesem Hintergrund trifft AKTIF mit dem Dienstleistungsangebot „AKTIF smart&easy“ bei vielen Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen, Anbietern von Speicherlösungen und klassischen Versorgungsunternehmen mit Direktvermarktungsambitionen voll ins Schwarze. Aber auch Immobilienunternehmen mit eigenen Quartierstromkonzepten oder Bürgerenergiegenossenschaften profitieren von schlüsselfertigen Lösungen – sowohl im Zuge von Direktvermarktungs- als auch Belieferungsprozessen. Der Kombination mit Elektromobilitätskonzepten steht prozesszeitig ebenfalls nichts entgegen.
 
Umfangreiches Leistungsspektrum von AKTIF überzeugt in der Praxis
Der Schwerpunkt der jüngsten Vergangenheit lag für AKTIF klar auf der Direktvermarktung. Es wurden zahlreiche Projekte umgesetzt. Diese sind in ihrer Ausprägung durchaus variantenreich, was einmal mehr die Flexibilität des Lösungsangebots von AKTIF unterstreicht. So bildet die AKTIF®smart&easy-Plattform inzwischen unter anderem für die Sunnic Lighthouse GmbH eine entscheidende Grundlage des Tagesgeschäfts. Das integrierte System ist in den Reihen des Direktvermarktungsunternehmens zum Dreh- und Angelpunkt für die PPA-Abrechnung und Abbildung der komplexen Prozesse auf Einspeise- und Abnahmeseite geworden. Sunnic plant zudem eine Erweiterung im Hinblick auf die Abrechnung der Handelsgeschäfte, Redispatch-Prozesse und das Energiedatenmanagement.
 
Für einschlägige Unterstützung durch AKTIF hat sich 2023 ebenfalls die be.storaged GmbH entschieden. Im Rahmen der Flexibilitätsvermarktung setzt der Experte für Energiespeicherlösungen in Gewerbe und Industrie bei der Abbildung der erforderlichen Marktkommunikation zum Bilanzkreisausgleich auf die langjährige Expertise der AKTIF-Unternehmensgruppe, die diese anspruchsvolle Aufgabe professionell und effizient umsetzt. Es kann jederzeit darauf vertraut werden, dass der Datenaustausch verlässlich und vorgabenkonform nach MPES und GPKE erfolgt. AKTIF stellt das prozessseitige Fundament, damit sich der Auftraggeber ganz auf andere Themen im Unternehmensalltag konzentrieren kann.

 

Hürden beim Einstieg in die Direktvermarktung

vor 7 Monaten

Anforderungen hinsichtlich Regularien, Technik und Wirtschaftlichkeit souverän umsetzen

Die Direktvermarktung gewinnt für Energiemarktakteure zunehmend an Attraktivität – das zeigt nicht zuletzt die stetig wachsende Leistung in diesem Marktsegment. Angesichts der eindeutigen Vorzüge des Geschäftsmodells stellt sich jedoch die Frage: Warum steigen nicht alle Energieversorger in die Direktvermarktung ein? Die Antwort hierauf liefern die diversen Herausforderungen und Hürden, mit denen sich Unternehmen konfrontiert sehen, die ihren (Grün-)Strom auf diese Weise vertreiben möchten. Denn sowohl im Hinblick auf die schwer zu überblickende Regulatorik als auch in Sachen Technik ist spezialisiertes Know-how gefragt, um zum gewünschten Ergebnis zu gelangen. Bereits bei der Wahl des passenden Vermarktungsmodells gilt es deshalb, alle Faktoren in Betracht zu ziehen.

Herausforderung: Organisatorische und wirtschaftliche Fragen klären

Zunächst ist es entscheidend, einige organisatorische Entscheidungen zu treffen. Handelt es sich beispielsweise um einen Wind- oder Solarpark, mit dem große Energiemengen ausschließlich für die Vermarktung generiert werden? Oder steht die Deckung des Eigenbedarfs für Immobilien bzw. Gewerbebetriebe im Fokus – etwa im Rahmen eines Quartierstrommodells – und lediglich der überschüssige Strom soll vermarktet werden? Wirtschaftlichkeitskriterien wie die erzeugte Leistung, die Struktur des Vermarktungsportfolios und mögliche Marktpreisrisiken sind ebenso im Blick zu behalten, da aufgrund des Abbaus staatlicher Subventionen und des dadurch gestiegenen Kostendrucks eine Vermarktungsoptimierung zunehmend wichtig wird, um die existierenden Effizienzpotenziale nutzen zu können.

Für Unternehmen, die in Eigenregie in die Direktvermarktung einsteigen wollen, ergeben sich hieraus zudem beträchtliche Zusatzaufwände. Denn zum einen sind bestehende IT-Systeme meist nicht in der Lage, diese und weitere Anforderungen vollumfänglich umzusetzen, zum anderen muss häufig erst entsprechendes Know-how aufgebaut und Personal bereitgestellt werden.

Umsetzung: Regulatorischen und technischen Hürden strukturiert begegnen

Sind die grundsätzlichen Fragen geklärt, müssen die verschiedenen Hürden strukturiert und möglichst effizient in Angriff genommen werden. Für die Bereiche Einspeisung und Belieferung ist etwa zu entscheiden, ob diese über eine gemeinsame oder über geteilte Lieferantenrollen abgebildet werden sollen. Hier sind verschiedene regulatorische sowie wirtschaftliche Gründe für oder gegen eine Trennung der Geschäftsmodelle abzuwägen. Auf verschiedene Arten lässt sich eine klare Investitions-, Ertrags- und Risikotrennung zwischen Vermarktung und Belieferung sicherstellen. Auch aus personeller, prozessualer und technischer Sicht kann diese Abgrenzung sinnvoll sein.

Hinsichtlich der Software ist umfassende technische Expertise und Zugang zu den passenden Lösungen von Nöten – ob bei der Anlage, Verwaltung und Verarbeitung von Einspeiseanlagen und -werten oder der Unterstützung von Formaten und Prozessen hinsichtlich MPES bzw. Redispatch 2.0. Die technologischen Anforderungen enden jedoch nicht bei der Marktkommunikation. Im Bereich der Abrechnung, etwa bei der Buchung von Gutschriften und Rechnungen mit Zusatzleistungen, sind ebenso passende Anwendungen gefragt. Gleiches gilt für die Bereitstellung zusätzlicher Marktrollen, wie BTR oder EIV, und Prozesse sowie die bereits erwähnte, komplizierte Prognose von Einspeiseanlagen.

Lösung: Externe Software- und Prozessexpertise

Die notwendigen Maßnahmen für einen erfolgreichen Start in die Direktvermarktung – etwa in der IT oder in den Bereichen Recruiting und Schulung – bedeuten zusätzliche Investitionen und beträchtlichen Mehraufwand für das bestehende Team. Externe Partner und Dienstleister können hier effektiv für Entlastung sorgen, indem sie passende Software zur Verfügung stellen und prozessuale Verantwortung übernehmen. Vom Vertrieb über die Marktrollen des Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) und des Betreibers der technischen Ressource (BTR) bis hin zur Prognose und Abrechnung sind hier verschiedene Varianten der Aufgabenverteilung möglich.

Egal in welchem Verhältnis interne und externe Verantwortlichkeiten dann im Einzelfall stehen, entscheidend ist immer, dass die jeweilige System- und Dienstleistungsumgebung bestmögliche Ergebnisse liefert. Unternehmen wie die AKTIF Unternehmensgruppe können mit ihrer Prozess- und Softwarekompetenz dann an jedem Punkt – vom Bilanzkreismanagement über die Abrechnung bis zum Controlling – tätig werden und das EVU unterstützen. Mit „AKTIF smart&easy“ steht hierfür eine umfassende Komplettlösung zur Verfügung, die sämtliche Anforderungen in Sachen Beratung, IT und Back-Office abdeckt.

Dieser Beitrag erschien ungekürzt in Ausgabe 10/2023 der Fachzeitschrift et Energiewirtschaftliche Tagesfragen.

 

Neue Prozesse im Osternest

vor 8 Monaten

AKTIF®dataService-Release R1/2024 erfolgreich gestartet

Wenn der halbjährliche Formatwechsel in der Marktkommunikation der Energiewirtschaft, Wochenende und Osterfeiertage zusammenfallen, kommt eines garantiert nicht auf: Langeweile. Damit der Umstieg für alle Beteiligten in den letzten Tagen so stressfrei wie möglich erfolgen konnte, hat das Team von AKTIF rechtzeitig im Voraus die Weichen für einen erfolgreichen Start des jüngsten AKTIF®dataService-Release R1/2024 gestellt. Schon ab dem 11. März stand die aktualisierte Software auf dem Produktivsystem bereit. Am Abend des 2. April wurden die bisherigen Marktkommunikationsprozesse deaktiviert. Das Zeitfenster vom 3. bis 6. April wurde für die schrittweise Inbetriebnahme der Neuerungen reserviert. Die bisherigen Rückmeldungen der Anwender bestätigen, dass die Umstellung weitgehend nahtlos erfolgt ist – mal ganz abgesehen davon, dass unterbrechungsfreie Abläufe auch ein konformes Agieren der Marktpartner voraussetzen.

Gerade in dieser Hinsicht wurde die wohl größte Hürde in Form des verpflichtenden EDIFACT-Nachrichtenaustauschs via AS4-Protokoll in den AKTIF-Reihen bereits im letzten Herbst genommen. Die Anbindung der AKTIF®dataService-Software an die VICOS Plattform der Virtimo AG entfaltet seit Monaten Wirkung. Dass das Zusammenspiel zur Unterstützung hochautomatisierter Datenaustauschprozesse in der Sparte Strom funktioniert, brachte die Generalprobe ans Licht – beste Voraussetzungen für die Premiere. Entsprechend wurde nach umfangreichen Tests zuletzt nur noch an den Feinheiten gefeilt. Die erforderlichen Zertifikate standen rechtzeitig zur Verfügung, so dass nach Umstellung der Verbindung im AKTIF-System der Versand aller Nachrichten termingerecht über AS4 erfolgen konnte – inklusive intuitivem Monitoring der einzelnen Nachrichten.

Zuweisung Auffangmessstellenbetreiber, Reklamation von Zählzeiten und erweiterte Berechnungsformel gewährleisten lückenlose Prozesse

Darüber hinaus trägt das Release R1/2024 aber auch zahlreichen weiteren neu hinzugekommen Anforderungen adäquat Rechnung. So lässt sich beispielsweise die im Messstellenbetriebsgesetz zusätzlich definierte Funktion des Auffangmessstellenbetreibers jederzeit nachvollziehbar und stichhaltig im System zuweisen. Die entsprechende Migration seitens AKTIF wurde ausgeführt. Zudem übernimmt AKTIF ab sofort für Lieferanten die Reklamationen von Zählzeiten bei unplausiblen Angaben seitens eines Netzbetreibers. Dies ist sowohl vollautomatisch als auch manuell möglich. Gleichzeitig wurde die Berechnungsformel für komplexe Lieferstellen um den Aufteilungsfaktor ergänzt. All diese Erweiterungen tragen zu noch mehr Effizienz im energiewirtschaftlichen Alltag bei.

Spezifischer Ausbau für die Marktrolle BTR

Das Gleiche gilt für den Ausbau der Marktkommunikationsprozesse rund um die Marktrolle des BTR (Betreiber technische Ressource). Dessen Informationsaufgaben und insbesondere der Datenaustausch mit dem Netzbetreiber werden ab sofort von AKTIF®dataService im Rahmen einer Zusatzlizenz automatisiert abgebildet.

Abb.: Austauschprozesse Netzbetreiber – BTR

Ebenfalls nicht fehlen dürfen die Stichworte OBIS-Daten, XRechnung und CO2-Kostenaufteilung als weitere Themen, die im Release gezielt Berücksichtigung gefunden haben. Die Darstellung der Details würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen, ebenso wie die genaue Darstellung der vorgenommenen Anpassungen in Bezug auf die Strom- und Gaspreisbremse. Gemeinsam ist ihnen allen jedoch eins: In Summe tragen sie konsequent zu einer spürbaren Erleichterung des Tagesgeschäfts bei und untermauern damit einmal mehr das AKTIF-Versprechen gegenüber den Kunden: „Kümmern Sie sich um das Wesentliche. Den Rest erledigen wir für Sie.“

AKTIF zur E-world 2024

vor 10 Monaten

E-world energy & water, 20. bis 22. Februar 2024 in Essen – Halle 1, Stand E120

Dynamische Tarife, Redispatch 2.0, PPA und Börsenpreisabrechnung: Zur E-world 2024 lenkt die AKTIF Unternehmensgruppe das Augenmerk auf die flexiblen Handlungsmöglichkeiten, die sich Direktvermarktern und Lieferanten auf Basis der Softwareplattform AKTIF®dataService erschließen. Besondere Erleichterung verspricht nicht zuletzt das darauf aufbauende Dienstleistungsangebot „AKTIF smart&easy“. Einer Etablierung dynamischer Tarife und lückenlosen Abarbeitung einschlägiger Abrechnungsprozesse steht damit nichts entgegen. Am Stand E120 in Halle 1 können sich Besucher davon überzeugen, wie übersichtlich sich die Komplexität des energiewirtschaftlichen Tagesgeschäfts einfangen und automatisiert bewältigen lässt. Zusätzlicher Mehrwert geht in dem Zusammenhang vom AKTIF®Webportal aus.

„Mit unserem Angebot hinsichtlich der dynamischen Abrechnung für Lieferanten und Direktvermarkter treffen wir entscheidende Schmerzpunkte. Vor allem Geschäftsmodelle rund um Power Purchase Agreements (PPA) boomen. Entsprechende Anbieter finden aufgrund unserer passgenauen Lösungsoptionen immer öfter den Weg zu uns. In diesem Bereich haben wir unseren Kundenstamm deutlich ausgebaut“, berichtet Mario Weber, Leiter Vertrieb der AKTIF-Unternehmensgruppe. Die Stärke der AKTIF-Software und -Services liegt darin, dass der Abbildung flexibler und dadurch komplexer Tarifmodelle – die sich beispielsweise an aktuellen Spotmarktpreisen orientieren – per se keinerlei Schranken gesetzt sind.

Es zeigen sich immer wieder spezifische Alleinstellungsmerkmale des AKTIF-Portfolios, wie Weber an einem konkreten Beispiel der Direktvermarktung verdeutlicht: „Gerade die Verrechnung der Ausfallleistung gegenüber dem Netzbetreiber in einem Redispatch-Szenario bereitet vielen Direktvermarktern derzeit Schwierigkeiten. Zahlung erfolgt in der Regel nur, wenn dem Netzbetreiber eine dedizierte Rechnung zugeht. Bleibt diese aus, lässt ebenso der Zahlungseingang auf sich warten, was natürlich zu monetären Schiefständen in den Reihen der Direktvermarkter führt. Hierfür haben wir seitens AKTIF einen automatisierten Vorgang vorgesehen.“ Gleichzeitig stellt die Berücksichtigung von Energiespeichern in entsprechenden Leistungsangeboten nachweislich keinerlei Hindernis dar. Eine Vermarktung von Flexibilitäten ist jederzeit möglich – trotz komplexer vorgangsseitiger Rahmenbedingungen.

Die Fähigkeit zur lückenlosen Abbildung der energiewirtschaftlichen Abläufe im Sinne der Meter-to-Cash-Prozesskette offenbart sich darüber hinaus bei vielen weiteren modernen Geschäftsmodellen – von Quartierstromkonzepten über die Ladesäulenabrechnung und prozessseitige Fundamentierung von Bürgerenergiegenossenschaften bis hin zur Wärmeabrechnung. In Bezug auf Letzteres wurde das Produkt- und Dienstleistungsportfolio von AKTIF erst jüngst ergänzt​​​​​​​. Insofern finden sowohl Energielieferanten für jedes Medium als auch Direktvermarkter zur E-world bei AKTIF die richtige Anlaufstelle. Das Gleiche gilt für viele weitere Anspruchsgruppen mit Anknüpfungspunkten zu Marktkommunikation, Bilanzkreismanagement und Abrechnung. Sie alle können der Suche nach reibungslosen Routinen und effektiver Unterstützung im energiewirtschaftlichen Alltag ein Ende bereiten und sollten einen Besuch am AKTIF-Stand nicht verpassen.

24-Stunden-Lieferantenwechsel: Heute und morgen sicher aufgestellt

vor 11 Monaten

Entsprechend § 20a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels ab dem 1. Januar 2026 innerhalb von 24 Stunden erfolgen und an jedem Werktag möglich sein. Bisher haben Versorgungsunternehmen im Rahmen der gesetzlich geforderten Maximaldauer des Gesamtprozesses von drei Wochen hierbei weitaus mehr Spielraum. Das entsprechende Feststellungsverfahren der prozessualen Rahmenbedingen seitens der Bundesnetzagentur läuft aktuell noch. Allerdings ist bereits jetzt davon auszugehen, dass die neuen Vorgaben durchaus das Potenzial haben, betroffene Energiemarktakteure ins Straucheln zu bringen. Eine rechtzeitige Orientierung im Hinblick auf Umsetzungsoptionen kann daher keinesfalls schaden – auch, da andere IT-Anbieter ihr Angebot zum Lieferantenwechsel derzeit auflösen. Kunden von AKTIF können darauf vertrauen, dass die Marktprozesse auf Belieferungs- und Direktvermarktungsseite vorgabenkonform und effizient umgesetzt werden – sowohl heute als auch in Zukunft und (im konkreten Fall des Lieferantenwechsels) weit über das Jahr 2026 hinaus.

Herausforderung: Neues zeitliches Korsett verlangt hohe Reaktionsfähigkeit

Bereits auf ihrer Internetseite weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass „die Erreichung der gesetzlich angeordneten Verkürzung des Wechselprozesses auf nur noch 24 Stunden durch eine einfache Straffung der bisherigen Fristen unter gleichzeitiger struktureller Beibehaltung der Prozessabläufe nicht zu erreichen ist. Eine derart spürbare Reduktion der Prozessdauer kann nur durch eine umfassende Prozessoptimierung und -überarbeitung erzielt werden.“ Welche Anpassungen der prozessualen Struktur vor dem Hintergrund einer deutlich modulareren Ausgestaltung geplant sind und wie weit die Konsultation vorangeschritten ist, kann an entsprechender Stelle im Detail nachgelesen werden. Hier daher nur eine kurze Zusammenfassung: Da erzeugende und verbrauchende Marktlokationen betroffen sind, werden sich die Änderungen sowohl auf GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) als auch auf MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (Strom)) und WiM (Wechselprozesse im Messwesen) auswirken.

MPES-Vorgaben sollen künftig vollumfänglich in GPKE aufgehen, die darin festgelegten Prozesse werden entsprechend überarbeitet. Wichtige Punkte dabei: Dem beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel soll ein Prozess zur kurzfristigen Ermittlung der MaLo-ID im Bedarfsfall vorgeschaltet werden. Durch Automatisierung und Einsatz einer API-Schnittstelle soll die Identifikation innerhalb von zwei Stunden realisierbar sein. Bilanzierung und Netznutzungsabrechnung erfolgen künftig nur noch nach dem Synchronmodell, eine asynchrone Bilanzierung ist nicht mehr möglich. Zudem ist eine deutlich umfangreichere Informationsvermittlung zwischen den jeweils Beteiligten vorgesehen, damit einschlägige Daten dem Letztverbraucher bei seiner Wechselentscheidung zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Informationspflicht ist angedacht. Wie deren Ausgestaltung konkret aussehen soll und welche Verantwortlichkeiten welche Marktrolle diesbezüglich übernimmt, bleibt derzeit offen.

Umsetzung: Verlässliche Automatisierung und hochverfügbare IT-Strukturen

Während die Ausdefinition der prozessualen Umgestaltung und finale Festlegungen seitens des Gesetzgebers ausstehen, sind einige Implikationen bereits mehr als deutlich. Automatisierung wird im Zuge der Abwicklung eine entscheidende Rolle spielen, anders lässt sich das Ziel des 24-Stunden-Lieferantenwechsel gar nicht erfüllen. Dass hierbei der Teufel im Detail steckt und Erfahrung bei der Anpassung energiewirtschaftlicher Abläufe und Abbildung damit einhergehender Marktkommunikationsspezifika von besonderem Wert sein wird, erschließt sich ebenfalls. Und von den energiewirtschaftlichen Einzelheiten ganz abgesehen, gilt es gleichzeitig, grundsätzliche IT-seitige Weichen zu stellen. Denn ein Umsetzungshorizont von 24 Stunden beim technischen Vorgang des Lieferantenwechsel wird künftig kaum noch IT-bedingte Ausfälle verzeihen. Eine Hochverfügbarkeit der zugrundeliegenden IT-Landschaft wird zur essenziellen Voraussetzung und damit rückt nicht zuletzt auch das Thema IT-Sicherheit ein ganzes Stück weiter in den Vordergrund.

Lösung: Sorgenfrei per „Lieferantenwechsel as a Service“

Mit der Software von AKTIF sind Unternehmen jederzeit in der Lage, die prozessseitige Abwicklung des energiewirtschaftlichen Tagesgeschäfts vorgabenkonform umzusetzen. Hier wird auch der 24-Stunden-Lieferantenwechsel keine Ausnahme bilden. Wer die Software in den eigenen Reihen betreibt, sollte jedoch auch die Anforderungen an die interne informationstechnische Basis im Blick behalten. In dem Zusammenhang geht von einem „Process as a Service“-Angebot möglicherweise entscheidende, zusätzliche Entlastung aus. So schultert die AKTIF Unternehmensgruppe über ihr Serviceportfolio nicht nur eine effektive und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Umsetzung der Marktprozesse, sondern übernimmt gleichzeitig die IT-seitige Verantwortung. Auf diese Weise können sich Energiemarktakteure ganz dem Tagesgeschäft widmen und ihre Kraft darauf konzentrieren, Kunden zu gewinnen und zu binden, anstatt sich mit den dahinterliegenden Wechselprozessen herumschlagen zu müssen. Denn dies wird umso wichtiger angesichts der neuen Rahmenbedingungen, die es Letztverbrauchern ermöglichen sollen, den Stromlieferanten bzw. auch Direktvermarktungspartner noch einfacher und schneller zu wechseln.

Abb. 1: Prozessdiagramm Kundenanmeldung 

"Hürden der Direktvermarktung" in der et, Ausgabe 10/2023

vor 1 Jahr

Mario Weber erläutert, was es beim Start in die Direktvermarktung zu beachten gilt

Die letzten Wochen und Monate haben eindrucksvoll untermauert: Im Bereich der erneuerbaren Energien ist die Direktvermarktung nicht mehr wegzudenken. Doch was gilt es beim Einstieg in diese Vermarktungsform zu beachten – und woran kann dieser scheitern?

Unser Leiter Vertrieb Mario Weber gibt in der aktuellen Ausgabe der et – Energiewirtschaftliche Tagesfragen Antworten auf Fragen zu den regulatorischen, technischen und prozessualen Hürden beim Start in die Direktvermarktung. Sein Fazit: Externe Partner mit passender Software und Know-how machen häufig den Unterschied.

Ein PDF des vollständigen Artikels finden Sie hier:

"Hürden der Direktvermarktung" in et, Ausgabe 10/2023

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