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Donnerstag, 14. Dezember 2023
Entsprechend § 20a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels ab dem 1. Januar 2026 innerhalb von 24 Stunden erfolgen und an jedem Werktag möglich sein. Bisher haben Versorgungsunternehmen im Rahmen der gesetzlich geforderten Maximaldauer des Gesamtprozesses von drei Wochen hierbei weitaus mehr Spielraum. Das entsprechende Feststellungsverfahren der prozessualen Rahmenbedingen seitens der Bundesnetzagentur läuft aktuell noch. Allerdings ist bereits jetzt davon auszugehen, dass die neuen Vorgaben durchaus das Potenzial haben, betroffene Energiemarktakteure ins Straucheln zu bringen. Eine rechtzeitige Orientierung im Hinblick auf Umsetzungsoptionen kann daher keinesfalls schaden – auch, da andere IT-Anbieter ihr Angebot zum Lieferantenwechsel derzeit auflösen. Kunden von AKTIF können darauf vertrauen, dass die Marktprozesse auf Belieferungs- und Direktvermarktungsseite vorgabenkonform und effizient umgesetzt werden – sowohl heute als auch in Zukunft und (im konkreten Fall des Lieferantenwechsels) weit über das Jahr 2026 hinaus.
Herausforderung: Neues zeitliches Korsett verlangt hohe Reaktionsfähigkeit
Bereits auf ihrer Internetseite weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass „die Erreichung der gesetzlich angeordneten Verkürzung des Wechselprozesses auf nur noch 24 Stunden durch eine einfache Straffung der bisherigen Fristen unter gleichzeitiger struktureller Beibehaltung der Prozessabläufe nicht zu erreichen ist. Eine derart spürbare Reduktion der Prozessdauer kann nur durch eine umfassende Prozessoptimierung und -überarbeitung erzielt werden.“ Welche Anpassungen der prozessualen Struktur vor dem Hintergrund einer deutlich modulareren Ausgestaltung geplant sind und wie weit die Konsultation vorangeschritten ist, kann an entsprechender Stelle im Detail nachgelesen werden. Hier daher nur eine kurze Zusammenfassung: Da erzeugende und verbrauchende Marktlokationen betroffen sind, werden sich die Änderungen sowohl auf GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) als auch auf MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (Strom)) und WiM (Wechselprozesse im Messwesen) auswirken.
MPES-Vorgaben sollen künftig vollumfänglich in GPKE aufgehen, die darin festgelegten Prozesse werden entsprechend überarbeitet. Wichtige Punkte dabei: Dem beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel soll ein Prozess zur kurzfristigen Ermittlung der MaLo-ID im Bedarfsfall vorgeschaltet werden. Durch Automatisierung und Einsatz einer API-Schnittstelle soll die Identifikation innerhalb von zwei Stunden realisierbar sein. Bilanzierung und Netznutzungsabrechnung erfolgen künftig nur noch nach dem Synchronmodell, eine asynchrone Bilanzierung ist nicht mehr möglich. Zudem ist eine deutlich umfangreichere Informationsvermittlung zwischen den jeweils Beteiligten vorgesehen, damit einschlägige Daten dem Letztverbraucher bei seiner Wechselentscheidung zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Informationspflicht ist angedacht. Wie deren Ausgestaltung konkret aussehen soll und welche Verantwortlichkeiten welche Marktrolle diesbezüglich übernimmt, bleibt derzeit offen.
Umsetzung: Verlässliche Automatisierung und hochverfügbare IT-Strukturen
Während die Ausdefinition der prozessualen Umgestaltung und finale Festlegungen seitens des Gesetzgebers ausstehen, sind einige Implikationen bereits mehr als deutlich. Automatisierung wird im Zuge der Abwicklung eine entscheidende Rolle spielen, anders lässt sich das Ziel des 24-Stunden-Lieferantenwechsel gar nicht erfüllen. Dass hierbei der Teufel im Detail steckt und Erfahrung bei der Anpassung energiewirtschaftlicher Abläufe und Abbildung damit einhergehender Marktkommunikationsspezifika von besonderem Wert sein wird, erschließt sich ebenfalls. Und von den energiewirtschaftlichen Einzelheiten ganz abgesehen, gilt es gleichzeitig, grundsätzliche IT-seitige Weichen zu stellen. Denn ein Umsetzungshorizont von 24 Stunden beim technischen Vorgang des Lieferantenwechsel wird künftig kaum noch IT-bedingte Ausfälle verzeihen. Eine Hochverfügbarkeit der zugrundeliegenden IT-Landschaft wird zur essenziellen Voraussetzung und damit rückt nicht zuletzt auch das Thema IT-Sicherheit ein ganzes Stück weiter in den Vordergrund.
Lösung: Sorgenfrei per „Lieferantenwechsel as a Service“
Mit der Software von AKTIF sind Unternehmen jederzeit in der Lage, die prozessseitige Abwicklung des energiewirtschaftlichen Tagesgeschäfts vorgabenkonform umzusetzen. Hier wird auch der 24-Stunden-Lieferantenwechsel keine Ausnahme bilden. Wer die Software in den eigenen Reihen betreibt, sollte jedoch auch die Anforderungen an die interne informationstechnische Basis im Blick behalten. In dem Zusammenhang geht von einem „Process as a Service“-Angebot möglicherweise entscheidende, zusätzliche Entlastung aus. So schultert die AKTIF Unternehmensgruppe über ihr Serviceportfolio nicht nur eine effektive und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Umsetzung der Marktprozesse, sondern übernimmt gleichzeitig die IT-seitige Verantwortung. Auf diese Weise können sich Energiemarktakteure ganz dem Tagesgeschäft widmen und ihre Kraft darauf konzentrieren, Kunden zu gewinnen und zu binden, anstatt sich mit den dahinterliegenden Wechselprozessen herumschlagen zu müssen. Denn dies wird umso wichtiger angesichts der neuen Rahmenbedingungen, die es Letztverbrauchern ermöglichen sollen, den Stromlieferanten bzw. auch Direktvermarktungspartner noch einfacher und schneller zu wechseln.