„Strom und Gas dürfen nicht weiter auseinanderdriften“

AKTIF sieht Gefahr künstlicher Komplexität und nimmt gegenüber den geplanten Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben zur Marktkommunikation Strom Stellung

Request information

Donnerstag, 2. August 2018

Die aktuellen Anpassungen der Vorgaben zur Marktkommunikation Strom seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) bergen nach Ansicht der AKTIF-Unternehmensgruppe eine Vielzahl von Nachteilen für den liberalisierten Energiemarkt. Daher hat sich das Unternehmen nicht nur über den Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. und weitere Interessensvertretungen in die Konsultationsphase zur Anpassung der existierenden Festlegungen (GPKE, MPES, WiM, MaBiS) eingebracht. Darüber hinaus wurde zu den von der BNetzA angestrebten Änderungen der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) auch direkt Stellung bezogen. Damit unterstreicht der IT-Anbieter und Dienstleister seine Einschätzung, dass die aktuelle Entwicklung der ursprünglichen Idee des Gesetzgebers klar entgegensteht: Statt einheitliche Prozesse und Transparenz zu fördern, führe die angestrebte Gesetzesanpassung nur zu zusätzlicher Komplexität, für die keinerlei Notwendigkeit bestehe.

„Es sollte unbedingt vermieden werden, für jede Sparte eine eigene Welt der Prozessabwicklung zu schaffen. Strom und Gas dürfen nicht weiter auseinanderdriften“, so Lars Ehrler, Leiter Produktentwicklung der AKTIF-Unternehmensgruppe. Daher sollte die derzeitige Änderung der Marktkommunikation in der Sparte Strom nicht losgelöst von den Prozessen im Gas-Bereich betrachtet werden. „Auch wenn intelligente Messsysteme im Rahmen der Gasversorgung (noch) keine Rolle spielen, ist es absolut erstrebenswert, an Synergien der Prozessabwicklung festzuhalten. Zumal es seitens der Wohnungswirtschaft bereits klare Tendenzen zum Mehrsparten-Metering gibt.“

Mannigfaltige Nachteile

Ein prozessuales Auseinanderfallen der Lieferantenwechselprozesse hätte nach Ansicht von AKTIF in gleich mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen – insbesondere für integrierte Versorger. Zum einen ergeht damit ein erhöhter Anpassungsbedarf auf Systemseite der Marktpartner: So müsse eine Vielzahl von Prüfprozessen künftig hinsichtlich des Mediums unterschieden werden. Gleichzeitig gibt es etliche neu definierte Prozesse im Strom, die für Gas nicht verfügbar sind, obwohl sinnvoll. Im Gegenzug entfallen beim Strom Bereiche wie z.B. Zuordnungslisten, die im Gas weiterhin Bestand haben. Auch im Rahmen der Fristenüberwachung, die künftig ebenfalls nach Medium unterscheiden soll, sieht AKTIF deutlichen Mehraufwand, für den keine Notwendigkeit erkennbar sei. Es stellt sich die Frage, warum nicht auch die Gaslieferstelle verkürzten Fristen unterliegen kann. Dies würde den Lieferantenwechsel Gas zusätzlich erleichtern und den Wechselprozess im Markt fördern. „Es geht nicht zuletzt auch um Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit“, erklärt Lars Ehrler. „So muss Kunden erstmal vermittelt werden, warum sie im Strom den Lieferanten in wenigen Tagen wechseln können, im Gas die Rückmeldung aber einen Monat dauert und das Vorhaben unter Umständen scheitert. Aus Lieferantensicht wäre ein paralleles Vorgehen für beide Medien wünschenswert.“

„Natürlich müssen die im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verankerten Neuregelungen ihren Eingang in die weiteren, davon tangierten Vorgaben finden. Aber es kann nicht zielführend sein, den Gas-Bereich vollständig außen vor zu lassen. Auch wenn hier die Ausgangssituation der intelligenten Messeinrichtungen aktuell nicht gegeben ist, ist es aus unserer Sicht nicht erstrebenswert, mehrere Prozesswelten zu schaffen.“ Mit den neuen Anpassungen gibt es künftig nicht nur spezifische Prozesse und Fristen für die moderne und die traditionelle Zählerwelt im Strom. Hinzu kommt auch die bekannte Abwicklung im Gas, die sich dann ebenfalls von den Prozedere im Strom unterscheidet. „Es wäre für alle Beteiligten am einfachsten, auch weiterhin an einer größtmöglichen Stringenz über alle Sparten hinweg festzuhalten“, unterstreicht Ehrler abschließend.

Hintergrund

Aktuell läuft seitens der BNetzA unter dem Aktenzeichen BK6-18-032 das Festlegungsverfahren zur weiteren Anpassung der elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (Marktkommunikation 2020). Die novellierten Vorgaben (GPKE, MPES, WiM, MaBiS) für den Bereich Strom sollen zum 1. Dezember 2019 in Kraft treten. Konsultationsbeiträge waren bis zum 20. Juli 2018 möglich.

Weitere Informationen:
AKTIF Technology GmbH
Töpferstraße 9 – D-01968 Senftenberg
Tel: +49 3573 36318 0 – Fax: +49 3573 36318 29
presse(at)aktif-technology.com
www.aktif-technology.com

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Rebecca Hasert – Press’n’Relations GmbH
Magirusstraße 33 – D-89077 Ulm
Tel: +49 731 96 287 15 – Fax: +49 731 96 287 97
rh(at)press-n-realations.de
www.press-n-relations.de

AKTIF-Unternehmensgruppe

Die AKTIF-Unternehmensgruppe bietet seit 1997 flexible und lösungsorientierte IT-Systeme und Dienstleistungen aus einer Hand für die Abwicklung der Marktprozesse in Energiehandel, -überwachung und -vertrieb an. Zu den Kunden gehören unter anderem die Statkraft Markets GmbH, die Österreichische Bundesbahn, die EDEKA Versorgungsgesellschaft mbH, die meistro Energie GmbH und die natGAS AG.