Von Geschäftsmodellen rund um Energiespeicher geht in vielfacher Weise Attraktivität aus
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Mittwoch, 7. Juni 2023 von Mario Weber
Stromspeicher – welcher Art auch immer – nehmen im Rahmen moderner Energieversorgungskonzepte mehr und mehr eine Schlüsselrolle ein. Aus gutem Grund, denn auf diese Weise lassen sich die Herausforderungen bei der Integration und Nutzung regenerativer Energiequellen souverän bewältigen. Die Volatilität der wind- und sonnenbasierten Erzeugung verliert entscheidend an Schrecken. Vor dem Hintergrund des ambitioniert gesteckten Ziels der Bundesregierung, den gesamten Strombedarf in Deutschland bis 2050 zu 80 Prozent über erneuerbare Energien abzudecken, steht Geschäftsmodellen rund um den Einsatz von Speichern also eine glänzende Zukunft bevor. Die Attraktivität von Lösungen, die zur Stabilisierung der Versorgungslage beitragen, ist per se offensichtlich.
Im Hinblick auf die Lukrativität entsprechender Konzepte besteht jedoch viel Potenzial, das sich erst auf den zweiten Blick erschließt. Wer die vielfältigen Einsatz- und Verwertungsmöglichkeiten von Speichern clever zu nutzen weiß, dem eröffnen sich entscheidende Chancen. Der vielleicht spannendste Aspekt in dem Zusammenhang: Nach § 118 Abs. 6 des Energiewirtschaftsgesetzes werden beim Bezug des Stroms für Speicher, die bis 2026 in Betrieb genommen werden, für 20 Jahre nach Inbetriebnahme keinerlei Netzentgelte fällig, Steuern und Umlagen entfallen. Die Margen in einem Szenario, bei dem ein Speicher in Zeiten niedriger Strompreise beladen werden kann und sich dieser Strom zu jedem späteren Zeitpunkt bei steigendem Preisniveau wieder vermarkten lässt, sind nicht zu unterschätzen.
Die Komplexität der dahinterstehenden energiewirtschaftlichen Rahmenprozesse darf dabei jedoch ebenfalls nicht aus den Augen verloren werden. Denn wenn der Speicher beladen wird, agiert er im energiewirtschaftlichen Kontext als Verbraucher und es greifen die Vorgaben der GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität). Sobald der Strom weitervermarktet wird, gilt der Speicher als Einspeiser und fällt unter die MPES-Bestimmungen (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (Strom)). Die jeweilige Leistungsabrechnung gestaltet sich also äußerst vielschichtig. Im einfachsten Fall sind ‚nur‘ die entsprechenden Abrechnungsmodelle für Beladung und Einspeisung erforderlich.
Weitaus diffiziler wird es, wenn zusätzliche Detailausprägungen – zum Beispiel Kosten für die Speicherbereitstellung im Rahmen eines Dienstleistungsangebots zur Flexibilitätsvermarktung – Berücksichtigung finden sollen oder es auch eine Aufteilung des Speichervolumens nach unterschiedlichen Geschäftsmodellen entsprechend abzubilden gilt. Exemplarischer Fall: 50 Prozent des Speichervolumens werden zur Spitzenlastoptimierung verwendet, die anderen 50 Prozent dienen dem Business Case der Stromvermarktung. Bereits anhand dieser Beispiele zeigt sich, dass die Spielwiese der Möglichkeiten, Speicherkapazitäten in zielführende Unternehmensstrategien einzubeziehen, enorm groß ist.
Eine Umsetzung erfordert neben umfangreicher fachlicher Expertise allerdings vor allem auch hohe Flexibilität der zugrundeliegenden energielogistischen Prozessstrecken. Hier bieten darauf spezialisierte Partner entscheidende Unterstützung – und zwar von Anfang an. Klar ist: Von Speichern geht entscheidender Mehrwert aus. Daher gilt es nun vor allem, die Hindernisse der erfolgreichen Etablierung zukunftsfähiger und in jederlei Hinsicht wertschöpfender Angebote aus dem Weg zu räumen.
erschienen in ZfK 6/2023, Seite 11