2 weeks ago
Blick hinter die Kulissen der elektronischen Rechnungsstellung
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Kraft. Das bringt auch für Unternehmen der Energiewirtschaft erhebliche Veränderungen mit sich.
Rechtsgrundlage und Definition elektronischer Rechnungen
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung gründet auf dem Wachstumschancengesetz. Ziel der Regelung ist unter anderem eine verstärkte Digitalisierung des Rechnungswesens sowie die Einführung eines elektronischen Meldesystems zur effizienteren Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Eine elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes ist hierbei eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dieses Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen – konkret der CEN-Norm EN 16931. Gängige Formate dafür sind die XRechnung und ZUGFeRD. Es gilt zu beachten, dass eine einfach per E-Mail verschickte PDF-Datei nicht als elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes gilt, da diese nicht maschinell verarbeitbar ist.
Betroffene Unternehmen und Übergangsfristen
Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung betrifft alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die Leistungen gegenüber anderen Unternehmen erbringen, also den gesamten B2B-Bereich. Sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger müssen ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.
Um den Übergang zu erleichtern, wurden Übergangsfristen festgelegt:
Technische Formate: XRechnung und ZUGFeRD
Die Formate XRechnung und ZUGFeRD sind zentral für die Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung.
In der Energiewirtschaft gibt es spezifische Varianten dieser Formate, die vom edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation gepflegt und weiterentwickelt werden, um den besonderen Anforderungen der Branche gerecht zu werden.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine der größten ist der Umgang mit Versionswechseln der Rechnungsformate. Sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD werden regelmäßig aktualisiert, was Unternehmen dazu zwingt, ihre Systeme und Prozesse kontinuierlich anzupassen. Dies erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch Ressourcen für die Implementierung und Schulung der Mitarbeiter.
Ein weiteres Problem ist die Sicherstellung der Kompatibilität zwischen verschiedenen Systemen und Formaten. Unternehmen müssen gewährleisten, dass ihre elektronischen Rechnungen von den Systemen ihrer Geschäftspartner verarbeitet werden können. Dies kann insbesondere bei Unternehmen mit komplexen IT-Infrastrukturen zu Schwierigkeiten führen.
Unternehmen müssen nicht nur in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu versenden. Es kommt auch darauf an, diese empfangen und verarbeiten zu können. Ab dem 1. Januar 2025 sind sie verpflichtet, entsprechende Systeme einzurichten. Für den Vorsteuerabzug ist es entscheidend, dass die empfangenen Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ab 2028 ist der Vorsteuerabzug nur noch mit elektronischen Rechnungen im vorgeschriebenen Format möglich. Das bedeutet, dass Unternehmen ohne entsprechende Systeme steuerliche Nachteile erleiden könnten.
Ausblick und Empfehlungen
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch Chancen für mehr Effizienz und Transparenz in den Geschäftsprozessen. Unternehmen sollten die Übergangsfristen nutzen, um sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Dies beinhaltet die Analyse der bestehenden Systeme, die Auswahl geeigneter Softwarelösungen und die Schulung der Mitarbeiter.
Insbesondere in der Energiewirtschaft, die durch spezifische Anforderungen und komplexe Abrechnungsmodelle gekennzeichnet ist, ist eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Unternehmen sollten prüfen, welche Formate für sie am besten geeignet sind und wie sie die Kompatibilität mit ihren Geschäftspartnern sicherstellen können.
Lösungen von AKTIF
AKTIF bietet umfassende Lösungen und Know-how für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht. Wir unterstützen Unternehmen sowohl bei der elektronischen Rechnungsstellung als auch beim Empfangen entsprechender Rechnungen – und das bei vielen Kunden schon heute. Die hierfür erforderlichen Prozesse sind teilweise bereits seit Längerem produktiv im Einsatz und umfassen unter anderem die Implementierung von XRechnung und ZUGFeRD, die Anpassung im Rahmen von Versionswechseln sowie die Integration in bestehende Systeme. Mithilfe unserer Software und/oder maßgeschneiderter Dienstleistungen hilft AKTIF dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Effizienz der Geschäftsprozesse zu steigern.
7 months ago
AKTIF profitiert hinsichtlich dynamischer Tarife von jahrelanger Erfahrung mit Gewerbe- und Sondervertragskunden
Spätestens auf der E-world im Februar wurde deutlich: Das Thema der dynamischen Tarife beschäftigt die Energiebranche aktuell massiv. Kein Wunder, müssen doch sämtliche deutschen Stromversorger bis spätestens zum 1. Januar 2025 ein solches Angebot in ihr Portfolio integriert haben – und dieses dann auch entsprechend abrechnen können. Insbesondere softwareseitig stellen dynamische Tarife jedoch viele EVU und deren Dienstleister vor Herausforderungen. Denn wo bisher ausschließlich mengenvariabel zu festen Preisen nach Standard-Last-Profil (SLP) abgerechnet wurde, gilt es jetzt, zeit-, last- und preisvariable Tarife abzubilden. Hierfür müssen umfassende Anpassungen vorgenommen werden. Softwarehersteller, die bisher keine oder wenig Erfahrung in diesem Bereich sammeln konnten, sehen sich nun häufig mit einem beträchtlichen Entwicklungsaufwand konfrontiert. Hierfür wird die Zeit mittlerweile knapp.
Als Unternehmen, das schon länger mit der Abrechnung von Gewerbe- und sonstigen Sondervertragskunden vertraut ist, stellt dies für AKTIF kein Problem dar. Ob diese im Einzelfall per SLP oder RLM (Registrierende Leistungsmessung) erfolgt, ist dabei zweitrangig – die Möglichkeit zur zeitreihenbasierten Abrechnung war und ist hier Grundvoraussetzung. Neu hinzu kommt somit im Grunde nur, dass zukünftig auch Haushaltskunden vergleichbare Angebote in Anspruch nehmen können. Diese allgemeine Feststellung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, welche spezifischen Fragen Energieversorger konkret bei der Einführung und Abrechnung dynamischer Tarife beantworten müssen. Zu klären ist beispielsweise: Welche Verbrauchsmengen-Zeitreihe bildet die Grundlage für die Abrechnung (eingekaufte Zählzeiten vom Messstellenbetreiber oder das SLP)? Orientiert sich der Preis an den aktuellen Börsenpreisen – und wenn ja, am Spot- oder am Terminmarkt? Welche Daten sollten den Endkunden per Web-Portal oder App zur Verfügung gestellt werden? Unabhängig davon, für welche konkrete Ausgestaltung seiner dynamischen Tarife sich ein EVU letztendlich entscheidet, braucht es also Software und prozessuale Unterstützung, die der neuen Abrechnungswelt von Tag 1 an gerecht wird.
Welche Rolle das Angebot dynamischer Tarife im Haushaltskundensegment zukünftig tatsächlich spielt, bleibt noch abzuwarten. Die Erfolge von Anbietern wie Tibber zeigen jedoch deutlich, dass das Konzept – gute Umsetzung vorausgesetzt – schon heute offensichtlich Anklang findet und der aktuelle Hype um das Thema nicht unbegründet ist. Energieversorger sollten die Pflicht, dynamische Tarife anzubieten, deshalb als Chance zur zusätzlichen Wertschöpfung begreifen. Anbieter, die seit längerem mit der zeit-, last- und preisvariablen Abrechnung vertraut sind und bereits jetzt über entsprechende Lösungen verfügen, können hierbei für eine bestmögliche Umsetzung und Entlastung im Tagesgeschäft sorgen. Mit einer entsprechenden Software-Plattform lassen sich so etwa Verbrauchswerte und Börsenpreise unkompliziert importieren und verarbeiten. Die effiziente Abrechnung wird damit zum Enabler dynamischer Tarifmodelle.
erschienen in ZfK 5/2024, Seite 12
11 months ago
E-world energy & water, 20. bis 22. Februar 2024 in Essen – Halle 1, Stand E120
Dynamische Tarife, Redispatch 2.0, PPA und Börsenpreisabrechnung: Zur E-world 2024 lenkt die AKTIF Unternehmensgruppe das Augenmerk auf die flexiblen Handlungsmöglichkeiten, die sich Direktvermarktern und Lieferanten auf Basis der Softwareplattform AKTIF®dataService erschließen. Besondere Erleichterung verspricht nicht zuletzt das darauf aufbauende Dienstleistungsangebot „AKTIF smart&easy“. Einer Etablierung dynamischer Tarife und lückenlosen Abarbeitung einschlägiger Abrechnungsprozesse steht damit nichts entgegen. Am Stand E120 in Halle 1 können sich Besucher davon überzeugen, wie übersichtlich sich die Komplexität des energiewirtschaftlichen Tagesgeschäfts einfangen und automatisiert bewältigen lässt. Zusätzlicher Mehrwert geht in dem Zusammenhang vom AKTIF®Webportal aus.
„Mit unserem Angebot hinsichtlich der dynamischen Abrechnung für Lieferanten und Direktvermarkter treffen wir entscheidende Schmerzpunkte. Vor allem Geschäftsmodelle rund um Power Purchase Agreements (PPA) boomen. Entsprechende Anbieter finden aufgrund unserer passgenauen Lösungsoptionen immer öfter den Weg zu uns. In diesem Bereich haben wir unseren Kundenstamm deutlich ausgebaut“, berichtet Mario Weber, Leiter Vertrieb der AKTIF-Unternehmensgruppe. Die Stärke der AKTIF-Software und -Services liegt darin, dass der Abbildung flexibler und dadurch komplexer Tarifmodelle – die sich beispielsweise an aktuellen Spotmarktpreisen orientieren – per se keinerlei Schranken gesetzt sind.
Es zeigen sich immer wieder spezifische Alleinstellungsmerkmale des AKTIF-Portfolios, wie Weber an einem konkreten Beispiel der Direktvermarktung verdeutlicht: „Gerade die Verrechnung der Ausfallleistung gegenüber dem Netzbetreiber in einem Redispatch-Szenario bereitet vielen Direktvermarktern derzeit Schwierigkeiten. Zahlung erfolgt in der Regel nur, wenn dem Netzbetreiber eine dedizierte Rechnung zugeht. Bleibt diese aus, lässt ebenso der Zahlungseingang auf sich warten, was natürlich zu monetären Schiefständen in den Reihen der Direktvermarkter führt. Hierfür haben wir seitens AKTIF einen automatisierten Vorgang vorgesehen.“ Gleichzeitig stellt die Berücksichtigung von Energiespeichern in entsprechenden Leistungsangeboten nachweislich keinerlei Hindernis dar. Eine Vermarktung von Flexibilitäten ist jederzeit möglich – trotz komplexer vorgangsseitiger Rahmenbedingungen.
Die Fähigkeit zur lückenlosen Abbildung der energiewirtschaftlichen Abläufe im Sinne der Meter-to-Cash-Prozesskette offenbart sich darüber hinaus bei vielen weiteren modernen Geschäftsmodellen – von Quartierstromkonzepten über die Ladesäulenabrechnung und prozessseitige Fundamentierung von Bürgerenergiegenossenschaften bis hin zur Wärmeabrechnung. In Bezug auf Letzteres wurde das Produkt- und Dienstleistungsportfolio von AKTIF erst jüngst ergänzt. Insofern finden sowohl Energielieferanten für jedes Medium als auch Direktvermarkter zur E-world bei AKTIF die richtige Anlaufstelle. Das Gleiche gilt für viele weitere Anspruchsgruppen mit Anknüpfungspunkten zu Marktkommunikation, Bilanzkreismanagement und Abrechnung. Sie alle können der Suche nach reibungslosen Routinen und effektiver Unterstützung im energiewirtschaftlichen Alltag ein Ende bereiten und sollten einen Besuch am AKTIF-Stand nicht verpassen.
12 months ago
Entsprechend § 20a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels ab dem 1. Januar 2026 innerhalb von 24 Stunden erfolgen und an jedem Werktag möglich sein. Bisher haben Versorgungsunternehmen im Rahmen der gesetzlich geforderten Maximaldauer des Gesamtprozesses von drei Wochen hierbei weitaus mehr Spielraum. Das entsprechende Feststellungsverfahren der prozessualen Rahmenbedingen seitens der Bundesnetzagentur läuft aktuell noch. Allerdings ist bereits jetzt davon auszugehen, dass die neuen Vorgaben durchaus das Potenzial haben, betroffene Energiemarktakteure ins Straucheln zu bringen. Eine rechtzeitige Orientierung im Hinblick auf Umsetzungsoptionen kann daher keinesfalls schaden – auch, da andere IT-Anbieter ihr Angebot zum Lieferantenwechsel derzeit auflösen. Kunden von AKTIF können darauf vertrauen, dass die Marktprozesse auf Belieferungs- und Direktvermarktungsseite vorgabenkonform und effizient umgesetzt werden – sowohl heute als auch in Zukunft und (im konkreten Fall des Lieferantenwechsels) weit über das Jahr 2026 hinaus.
Herausforderung: Neues zeitliches Korsett verlangt hohe Reaktionsfähigkeit
Bereits auf ihrer Internetseite weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass „die Erreichung der gesetzlich angeordneten Verkürzung des Wechselprozesses auf nur noch 24 Stunden durch eine einfache Straffung der bisherigen Fristen unter gleichzeitiger struktureller Beibehaltung der Prozessabläufe nicht zu erreichen ist. Eine derart spürbare Reduktion der Prozessdauer kann nur durch eine umfassende Prozessoptimierung und -überarbeitung erzielt werden.“ Welche Anpassungen der prozessualen Struktur vor dem Hintergrund einer deutlich modulareren Ausgestaltung geplant sind und wie weit die Konsultation vorangeschritten ist, kann an entsprechender Stelle im Detail nachgelesen werden. Hier daher nur eine kurze Zusammenfassung: Da erzeugende und verbrauchende Marktlokationen betroffen sind, werden sich die Änderungen sowohl auf GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) als auch auf MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (Strom)) und WiM (Wechselprozesse im Messwesen) auswirken.
MPES-Vorgaben sollen künftig vollumfänglich in GPKE aufgehen, die darin festgelegten Prozesse werden entsprechend überarbeitet. Wichtige Punkte dabei: Dem beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel soll ein Prozess zur kurzfristigen Ermittlung der MaLo-ID im Bedarfsfall vorgeschaltet werden. Durch Automatisierung und Einsatz einer API-Schnittstelle soll die Identifikation innerhalb von zwei Stunden realisierbar sein. Bilanzierung und Netznutzungsabrechnung erfolgen künftig nur noch nach dem Synchronmodell, eine asynchrone Bilanzierung ist nicht mehr möglich. Zudem ist eine deutlich umfangreichere Informationsvermittlung zwischen den jeweils Beteiligten vorgesehen, damit einschlägige Daten dem Letztverbraucher bei seiner Wechselentscheidung zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Informationspflicht ist angedacht. Wie deren Ausgestaltung konkret aussehen soll und welche Verantwortlichkeiten welche Marktrolle diesbezüglich übernimmt, bleibt derzeit offen.
Umsetzung: Verlässliche Automatisierung und hochverfügbare IT-Strukturen
Während die Ausdefinition der prozessualen Umgestaltung und finale Festlegungen seitens des Gesetzgebers ausstehen, sind einige Implikationen bereits mehr als deutlich. Automatisierung wird im Zuge der Abwicklung eine entscheidende Rolle spielen, anders lässt sich das Ziel des 24-Stunden-Lieferantenwechsel gar nicht erfüllen. Dass hierbei der Teufel im Detail steckt und Erfahrung bei der Anpassung energiewirtschaftlicher Abläufe und Abbildung damit einhergehender Marktkommunikationsspezifika von besonderem Wert sein wird, erschließt sich ebenfalls. Und von den energiewirtschaftlichen Einzelheiten ganz abgesehen, gilt es gleichzeitig, grundsätzliche IT-seitige Weichen zu stellen. Denn ein Umsetzungshorizont von 24 Stunden beim technischen Vorgang des Lieferantenwechsel wird künftig kaum noch IT-bedingte Ausfälle verzeihen. Eine Hochverfügbarkeit der zugrundeliegenden IT-Landschaft wird zur essenziellen Voraussetzung und damit rückt nicht zuletzt auch das Thema IT-Sicherheit ein ganzes Stück weiter in den Vordergrund.
Lösung: Sorgenfrei per „Lieferantenwechsel as a Service“
Mit der Software von AKTIF sind Unternehmen jederzeit in der Lage, die prozessseitige Abwicklung des energiewirtschaftlichen Tagesgeschäfts vorgabenkonform umzusetzen. Hier wird auch der 24-Stunden-Lieferantenwechsel keine Ausnahme bilden. Wer die Software in den eigenen Reihen betreibt, sollte jedoch auch die Anforderungen an die interne informationstechnische Basis im Blick behalten. In dem Zusammenhang geht von einem „Process as a Service“-Angebot möglicherweise entscheidende, zusätzliche Entlastung aus. So schultert die AKTIF Unternehmensgruppe über ihr Serviceportfolio nicht nur eine effektive und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Umsetzung der Marktprozesse, sondern übernimmt gleichzeitig die IT-seitige Verantwortung. Auf diese Weise können sich Energiemarktakteure ganz dem Tagesgeschäft widmen und ihre Kraft darauf konzentrieren, Kunden zu gewinnen und zu binden, anstatt sich mit den dahinterliegenden Wechselprozessen herumschlagen zu müssen. Denn dies wird umso wichtiger angesichts der neuen Rahmenbedingungen, die es Letztverbrauchern ermöglichen sollen, den Stromlieferanten bzw. auch Direktvermarktungspartner noch einfacher und schneller zu wechseln.
1 year ago
AKTIF®dataService erlaubt komplette Integration des Mediums Wärme inklusive Umsetzung zusätzlicher Anforderungen aus der FFVAV.
Wärmeversorger sind die zentralen Gestalter der Wärmewende – sie sollen dafür sorgen, dass der Wärmemarkt nachhaltiger und klimafreundlicher wird. Da gleichzeitig die gesetzlichen und bürokratischen Anforderungen steigen, benötigen sie intelligente Abrechnungslösungen, die es ihnen erlauben, sich mit aller Kraft auf die Transformation des Wärmemarktes zu fokussieren. Hier punktet die AKTIF-Unternehmensgruppe ab sofort mit einem Angebot, das sich gezielt an Wärmelieferanten richtet. Mit der bei Strom- und Gasanbietern bereits seit jeher etablierten Softwareplattform AKTIF®dataService lassen sich Fern- und Nahwärme-Lieferungen nicht nur unkompliziert abbilden und abrechnen. Darüber hinaus kann gleichzeitig den Anforderungen der FFVAV (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung) umfassend entsprochen werden. Über ein integriertes Webportal sind Wärmelieferanten ohne weiteren manuellen Aufwand in der Lage, ihren Kunden Vertrags- und Rechnungsdokumente inklusive aller erforderlichen Informationen bereitzustellen und Verbrauchsvisualisierungen umzusetzen – für zusätzlichen Mehrwert. Es werden nicht nur regulatorische Pflichten automatisiert erfüllt, sondern ebenso die Kundenbindung und Profitabilität auf Basis innovativer digitaler Services für Endkunden gesteigert.
Dank der Software und Expertise von AKTIF lassen sich die Vorgänge in der Wärmeversorgung ebenso unkompliziert und effizient durchführen wie bei der Versorgung mit Strom oder Gas. Die Vorteile für Wärmelieferanten liegen dabei auf der Hand: gesetzlichen Anforderungen, allen voran der FFVAV wird automatisiert Genüge getan. Dadurch können sie sich voll auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren. Nicht zuletzt ergeben sich entscheidende Synergiepotenziale für Versorger, die mehrere Sparten und Geschäftsfelder bedienen. Über AKTIF®dataService und das angeschlossene AKTIF®Webportal sind beispielsweise Daten aus der Wärme-, Strom- und Gasversorgung übersichtlich und integriert zusammenführbar.
Komplexe, spartenübergreifende Abrechnungsprozesse ohne Hürden
Bei der Abrechnung von Wärmeprodukten spielt die AKTIF-Plattform ihre Flexibilität voll aus. Sie kann nach unterschiedlichen Kriterien erfolgen, abhängig etwa von der Durchflussgröße oder der Warmwassermenge in Kubikmetern. Eine spartenübergreifende Betrachtung – beispielsweise vor dem Hintergrund der Quartiersversorgung – ist jederzeit möglich. Kundenanlagen werden dafür in der Software als eigene Arealnetze angelegt. Die damit verknüpften Strukturelemente ermöglichen es, sowohl jegliche Wärmeversorgungskonzepte als auch weitere Belieferungskonstrukte wie Mieterstrombelieferung oder Tranchenprodukte abzubilden. Einer Verrechnung unterschiedlicher Einspeisungen mit verschiedenen Preisbestandteilen innerhalb der Kundenanlage steht nichts im Wege. Außerdem können einzelne Kundenanlagen gezielt gesucht sowie ausgewertet und Übergangspunkte zum öffentlichen Netz und den Einspeiseanlagen angelegt werden.
FFVAV einfach umsetzen
Neben einer reibungslosen Abrechnung ist die Erfüllung der zusätzlichen Informationspflichten, die sich aus der FFVAV ergeben, mit AKTIF in kürzester Zeit realisierbar. „Bis Ende 2026 müssen alle Wärmeversorger die Vorgaben der FFVAV umgesetzt haben – viele haben hier jedoch noch nicht die nötigen Maßnahmen ergriffen. Auf Software-Seite können wir die entsprechenden Anpassungen für unsere Kunden schon jetzt vornehmen, wodurch diese wertvolle Zeit im Tagesgeschäft gewinnen und gleichzeitig die digitalen Services gegenüber dem Kunden weiter stärken können“, erläutert Lars Ehrler, Geschäftsführer der AKTIF Unternehmensgruppe.
Die im Oktober 2021 in Kraft getretene „Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte“ (FFVAV) verpflichtet Wärmeversorger zur Fernauslesbarkeit aller Zähler bis zum 31. Dezember 2026. Neben der technischen Umsetzung der Ablesung, sprich dem Rollout vernetzter Messsysteme, gilt es dabei auch, die Abrechnung und die Rechnungsstellung anzupassen. Die Lösung AKTIF®dataService erlaubt es, solche IoT-basierten Abrechnungsdaten zu integrieren und in der Wärmeabrechnung zu berücksichtigen sowie die zusätzlichen Informations- und Transparenzpflichten umzusetzen.
2 years ago
AKTIF ist mit umfassendem Software- und Dienstleistungsportfolio vertreten
Im Vorfeld zur E-world energy & water gab es in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift e|m|w einen umfangreichen Marktüberblick zu den wichtigsten Software- und Dienstleistungsunternehmen in der Energiewirtschaft.
AKTIF ist hier selbstverständlich gelistet. Denn mit unseren Lösungen und dem Know-how unseres Teams sind Unternehmen in der Energiebranche bestens für die Abrechnungs- und Marktprozesse der Zukunft aufgestellt.
Sie wollen sich selbst überzeugen? Dann besuchen Sie uns bei der E-world an Stand 416 in Halle 1. Wir freuen uns!
3 years ago
Mit der regelmäßigen Rubrik „Marktüberblick“ bietet die e|m|w eine Übersicht der im Energiemarkt tätigen Unternehmen an. Diese Ausgabe widmet sich dem Themenschwerpunkt Mobilitätsdienstleistungen.
Nicht nur in der aktuellen Printausgabe nachzulesen, sondern auch online, der Beitrag von AKTIF.
e|m|w Marktüberblick - Ausgabe 2/2022
Literaturverzeichnis
Sebastian Engels, (07.04.2022), Marktüberblick, e|m|w, Seite 51